AllgemeinInternetrecht

BGH: Haftung des Inhabers eines eBay-Mitgliedskontos bei mangelnder Sicherung seiner Zugangsdaten

Der BGH (Urt. v. 11.03.2009 – I ZR 114/06)  hatte in der vorliegenden Entscheidung darüber zu befinden, ob gegen den Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos Ansprüche bestehen, wenn hierüber Rechtsverletzungen durch Dritte begangen wurden.

Im konkreten Verfahren hatte die Ehefrau des Account- Inhabers über den Zugang des Ehemannes ein Halsband zum Kauf angeboten, was nach Ansicht der Klägerinnen diese in ihren Marken- bzw. Urheberrechte verletzt. Der Beklagte wurde auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Dieser wiederum hatte vorgetragen, er sei für die Rechtsverletzungen nicht verantwortlich zu machen, da sein Mitgliedskonto von seiner Ehefrau ohne sein Wissen für den Verkauf persönlicher Gegenstände benutzt worden sei.
Der BGH hat eine Verantwortlichkeit des Ehemanns bejaht, indem er eine eigene Täterschaft des Ehemanns hinsichtlich möglicher urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlicher Verstöße außerhalb der Störerhaftung gesehen hat. Dies ergebe sich daraus, dass der Ehemann den Zugriff seiner Frau auf seinen Zugang nicht verhindert hat.

Hintergründe und weitergehende Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie in jurisPR-ITR 10/2009, Anm. 3 ,Buettner.

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