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Bürgerportalgesetz & De-Mail – ein Dreamteam?

Neben diversen Webdiensten und Kommunikationsangeboten im Internet wird man inzwischen auch in der Politik hellhörig und handlungswillig: Mit dem Entwurf zum Bürgerportalgesetz im Februar 2009  nähern wir uns dem sicheren elektronischen Rechtsverkehr entscheidend. Zertifizierte Diensteanbieter werden zukünftig bestimmte Serviceleistungen im Rahmen des Bürgerportals bereithalten, die dem Bürger einen sicheren Kommunikationspfad gewährleisten sollen. Durch den Postfach- und Versanddienst wird ein Bürgerportal-Account bereitgehalten, der aufgrund der erhöhten Registrierungsanforderungen mehr Sicherheit verspricht. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Authentizität des Nutzers mit Hilfe bestimmter Anmeldungsverfahren zu bewahren.

Ein dementsprechend geeignetes Sicherungsverfahren arbeitet mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln und mit einmalig verwendeten Geheimnissen. Auf diesem Wege kann eine zuverlässige Identifizierung des Nutzers erfolgen, die das Eingreifen Unbefugter erheblich erschwert. Zusätzlich kann eine Sendebestätigung beantragt werden, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird. So erhält der Absender einen Nachweis darüber, wann genau die Nachricht im Postfach des Empfängers abgelegt wurde. Der Email kommt somit eine Beweiskraft zu, die ihr bisher definitiv fehlte. Regelmäßig kommt es mangels der Beweisbarkeit einzelner Kommunikationsabläufe zu  unklaren Rechtslagen, die nahezu nicht zu lösen sind.  Mit dem Dokumentensafe soll  darüber hinaus eine Möglichkeit geschaffen werden, solche wichtigen Dateien verlustsicher aufzubewahren. Dies geschieht dann außerhalb des eigenen Endgerätes. Ohne dass umständliche Sicherheitskopien angefertigt werden müssen, die Unbefugten leicht zugänglich sind, können die Dokumente an einem sicheren Ort gespeichert werden. Der Zugriff erfolgt ausschließlich durch eine individuell bestimmte Registrierung. Dieser gesamte Bereich des Dokumentensafes unterfällt dem Schutzbereich des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Weiter soll es einen Dienst zum Nachweis von Identitätsmerkmalen geben. Der Nutzer kann auf die von ihm bei der Erstregistrierung hinterlegten Daten zugreifen, um seine eigene Identität bestätigen zu lassen.

Außerdem kann man genau bestimmen, welche der  personenbezogenen Daten von Dritten eingesehen werden können. Dieser Zugriff kann ohne weiteres unabhängig von vorangegangener Kommunikation erfolgen. Um dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Folge zu leisten, kann man nur aufgrund ausdrücklichen Verlangens in dieses Verzeichnis aufgenommen werden und jederzeit Informationen löschen lassen. Der Weg wird also bereitet, so dass man sich zukünftig vielleicht mit weniger Misstrauen und Unsicherheit durch das World Wide Web bewegen kann. 

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