Allgemein

Facebook-Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Dritte auf eigenen Pinnwand

Seit Kurzem sorgt die Abmahnung eines Facebook-Nutzers wegen eines fremden Fotos auf dessen Pinnwand für Aufruhr in der Netzgemeinde. Ein urheberrechtlich geschütztes Bild wurde von einem Dritten ohne Nutzungslizenz des Rechteinhabers auf der Pinnwand des Facebook-Nutzers gespeichert. Von der Abmahnung betroffen ist der Facebook-Nutzer.

Als Entschädigung für die unbewusste Urheberrechtsverletzung wird, neben der umgehenden Entfernung des Lichtbilds, eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über die Dauer der Nutzung des Lichtbilds sowie Schadensersatz, in noch unbekannter Höhe, von dem Betroffenen verlangt (LHR Kanzlei, Facebook-Abmahnung). Sobald Rechtsverletzungen auf einer Pinnwand, beispielsweise die Einbindung urheberrechtlich geschützter Videos oder Fotos festgestellt werden, soll der „Seitenbetreiber“ für die Inhalte haften. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Facebook-Nutzer mit dem Betrieb einer Pinnwand zum Diensteanbieter gem. §§ 1 ff. TMG wird. Henning Krieg hat sich in dieser Frage bereits positioniert: „Wer ein Social Media Profil oder Stream unterhält, auf dem andere Nutzer Inhalte einbinden können, dürfte regelmäßig als solch ein “Diensteanbieter” gelten.“ (Krieg, Facebook-Abmahnung). Sollte ein Facebook-Nutzer demnach Diensteanbieter sein, ist er im Bezug auf fremde Informationen, die er zur Nutzung bereithält, haftungsprivilegiert.

Er haftet erst ab Kenntnis, die allerdings – im Unterschied zu Foren oder komplexen Websites mit zahlreichen Unterseiten –  bei einem derart von Interaktivität und Unmittelbarkeit geprägten Kommunikationsnetzwerk wie Facebook in aller Regel kurzfristig erfolgen dürfte. Die Kenntnisnahme ist spätestens dann anzunehmen, wenn der Nutzer den fremden Pinnwandbeitrag kommentiert oder mit dem Like-Button als empfehlenswert markiert hat.

Besorgten Nutzern ermöglicht Facebook, durch eine Veränderung der Privatsphäreeinstellungen, das Posten fremder Inhalte auf der eigenen Pinnwand zu untersagen und somit die Gefahr einer Abmahnung zu vermindern.