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Laut dem Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht verwenden nur 3% der 2449 geprüften Anbieter das Tracking Tool Google Analytics datenschutzkonform. Als Kriterien für die Überprüfung dienten sowohl der schriftliche Abschluss des von Google vorbereiteten Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung, die Einbindung der Anonymisierungsfunktion im Quellcode, als auch eine Datenschutzerklärung auf der Website, die auf den Einsatz von Google Analytics, die bestehenden Widerspruchsmöglichkeiten hinweist und über die damit verbundenen Datenverarbeitungen aufklärt.

Damit geht die BayLDA auf die Verhandlungen des hamburgischen Datenschutzbeauftragen mit Google, sowie die vom Düsseldorfer Kreis festgelegten Voraussetzungen zur Zulässigkeit datenschutzrechtlicher Analyse von Nutzerdaten, ein.

Erst bei einer Weigerung zur entsprechenden Anpassung des Tools droht den betroffenen bayrischen Webseitenbetreibern ein Bußgeldverfahren.

Mehr Informationen beim BayLDA.


 

YouTube vs. GEMA

Vor dem LG Hamburg (Urheberrechtliche Pflichten eines Videoportalbetreibers; zum Urteil vgl. auch Heckmann, jurisPR-ITR 8/2012, Anm. 1 – im Erscheinen) ist YouTube jüngst dazu verpflichtet worden, selbst eine geeignete Software zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen einzusetzen, sowie einen Wortfilter zu installieren. Bislang war die Software „Content-ID“ Rechteinhabern und –verwertern lediglich zum Eigengebrauch zur Verfügung gestellt worden. Einen Wortfilter zur Untersuchung von Titel- und Interpretenangaben gab es nicht.

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Seit Kurzem sorgt die Abmahnung eines Facebook-Nutzers wegen eines fremden Fotos auf dessen Pinnwand für Aufruhr in der Netzgemeinde. Ein urheberrechtlich geschütztes Bild wurde von einem Dritten ohne Nutzungslizenz des Rechteinhabers auf der Pinnwand des Facebook-Nutzers gespeichert. Von der Abmahnung betroffen ist der Facebook-Nutzer. Weiterlesen »

In der Debatte um die Tauglichkeit des Urheberrechts für Sachverhalte aus dem Internetzeitalter melden sich nun nach den „Tatort“-Autoren (Offener Brief der Tatort-Autoren) und dem Chaos Computer Club (Antwort des CCC) noch weitere Vertreter der „Urheberfront“ zu Wort. In der Zeitschrift „Handelsblatt“ (Hundert Kreative provozieren die Netzpiraten) hielten sie ein Plädoyer für die Erhaltung geltender Urheberrechtsprinzipien: Weiterlesen »

In der Debatte um eine Novellierung des deutschen und europäischen Urheberrechts wird mit harten Bandagen gekämpft. Die Zeiten, in denen Politiker über die Vor- und Nachteile einer möglichen Veränderung diskutierten und die Betroffenen an den passenden Stellen jeweils lediglich applaudierten, sind jedoch vorbei. Weiterlesen »

Das 7. Internationale For..Net Symposium “Anonymität. Recht – Technik – Menschenbild”, das am 19./20. April 2012 in den Passauer Redoutensälen stattfindet, ist ausgebucht. Mit 150 Teilnehmern haben wir einen neuen Teilnehmerrekord – kein Wunder bei diesem topaktuellen Thema. Wir freuen uns über Gäste aus Deutschland, Österreich und Tschechien und dürfen im April zahlreiche Kollegen aus der Wissenschaft, aber auch Vertreter aus Unternehmen, Verbänden, Ministerien und Behörden sowie Justiz und Anwaltschaft begrüßen. Ebenfalls teilnehmen werden Studierende aus unserem IT-Rechtsschwerpunkt sowie interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger.

Das Programm ist attraktiv: Von der mit Spannung erwarteten Keynote der Bundesjustizministerin über hochkarätige Vorträge und Podiumsdiskussionen bis zum festlichen Abend mit Büffet und Popkonzert ist für jeden Geschmack und alle Sinne etwas geboten. Für jene, die nun leider nicht mehr vor Ort sein können, werden wir einen Teil des Programms live streamen. Näher Informationen demnächst an dieser Stelle.

Wir freuen uns auf zwei spannende Kongresstage und wünschen unseren Teilnehmern eine gute Anreise.

Noch bis vor kurzem wurden aktive Datenschützer nicht selten von der Öffentlichkeit belächelt. Man konnte sich nicht vorstellen, wer mit den vielen Einzelheiten über eine Person etwas anfangen könnte und wie das die Persönlichkeit beeinträchtigen sollte. In Zeiten von immer aggressiverer personalisierter Werbung und eines regen Handels mit persönlichen Daten aber zeichnet sich eine deutliche Veränderung ab: Der Schutz von personenbezogenen Daten wird von der Öffentlichkeit als dringliche Notwendigkeit wahrgenommen.

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Die derzeitige Fassung des BDSG stößt wie auch das europäische Datenschutzrecht auf umfassende Kritik. Vor allem sei der Datenschutz nicht auf soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter und andere Online Plattformen ausgerichtet, da aber gerade diese Plattformen Millionen Nutzer haben sollte das Datenschutzrecht gerade in diesen Bereichen einen effektiven Schutz bieten. Ein erster Schritt den Schutz der Nutzer zu verbessern wurde auf EU- Ebene durch den am 25.01.2012 veröffentlichten Vorschlag zur europäischen Datenschutzverordnung  bereits gemacht (http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf ).
Ein offizieller Entwurf für eine Umgestaltung des BDSG fehlt zwar  noch, Schneider und Härting haben sich aber bereits an der Umgestaltung des BDSG versucht. Einer ihrer einschlägigsten Verbesserungsvorschläge ist es die Transparenz der Datenverarbeitung deutlich zu erhöhen. Weiterlesen »

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Um einen Wohnungseinbruch aufzuklären, lässt ein Strafrichter des Amtsgerichts Reutlingen erstmals das Benutzerkonto eines Angeklagten auf Facebook beschlagnahmen und schafft dadurch möglicherweise einen Präzedenzfall (AG Reutlingen, Beschl. v. 31.10.2011 – 5 Ds 43 Js 18155/10 jug.). Angeklagt wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist ein 20-Jähriger, der nicht nur hinreichend verdächtig ist seinem Kumpel durch das Öffnen eines Fensters in der Garage ermöglicht zu haben, in das Haus einzusteigen und dort Bargeld, sowie mehrere Gegenstände im Gesamtwert von circa 1500€ zu entwenden, sondern ihn auch per Telefon verständigt haben soll, dass er nun mit der Tochter des Hauses das Selbige verlasse und wann er wieder komme.

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Max Schrems, ein Wiener Jura Student, wurde vor allem durch seine 22 Anzeigen gegen Facebook bekannt. Wie auch viele andere ist er der Meinung, dass Facebook sich nicht an die geltenden Datenschutzrichtlinien halte, und Daten und Informationen in zu großem Umfang speichert und verwendet.  Schließlich fand ein Treffen zwischen 2  Wiener Studenten und einigen Vertretern von Facebook statt.

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