Feed auf
Postings
Kommentare

Bettina Wulff …, Max Mosley…, sie können sich denken wofür die drei Punkte stehen? Google weiß das auch und füllt es auch gleich für sie aus. Seit 2009 wird die sogenannte Autocomplete-Funktion von Google benutzt um es dem Suchenden so einfach wie möglich zu machen. Weiterlesen »

Die Parteien (ein bundesweit tätiger Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer sowie weitere 25 verbraucher- und sozialorientierter Organisationen gegen einen Telemediendienst) streiten um die Zulässigkeit von Klauseln in den AGB, die den Erwerb und die Nutzung von Hörbüchern und E-Books betreffen. Der Beklagte bietet im Internet u.a. Hörbücher zum Erwerb an. Diese werden auch zum Download angeboten. Gegen Entgelt werden die Daten vom Telemediendienst der Beklagten auf den privaten Datenträger des Verbrauchers transferiert. So heißt es in der AGB: Weiterlesen »

Ein aktuelles Urteil des LG Berlin (v. 30.04.2013 – 15 O 92/12) beschäftigt derzeit (nicht nur) die Blogger-Welt. Erstmals wurden einige Datenschutzklauseln von Apple für rechtswidrig erklärt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. klagte mit Erfolg gegen Apple auf Unterlassung von mehreren Datenschutzklauseln. Davon betroffen sind unter anderem Reglungen, welche den Austausch personenbezogener Daten von Apple und seiner verbundenen Unternehmen regeln, sowie die Erhebung personenbezogener Daten von Familienmitgliedern oder Freunden, die durch den Kunden beim Teilen von Inhalten, Verschicken von Geschenkgutscheinen oder anderen Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin rechtswidrig sind auch die Regelungen zur Weitergabe der Daten an strategische Partner und Dienstleister, sowie die Datenerhebung im Rahmen der standortbezogenen Dienste durch Apple. Die streitgegenständlichen Bestimmungen seinen als Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB zu qualifizieren und nicht mit § 307 Abs. 1 BGB vereinbar. Das Gericht stellte immer wieder heraus, dass die einzelnen Klauseln intransparent seinen und für den Verbraucher weder der Umfang der erhobenen Daten noch die genaue Verwendung der Daten ersichtlich wären.

Rechtsanwalt Thomas Stadler geht in seinem Blogbeitrag bei Internet-Law davon aus, dass Apple in Berufung gehen wird, hält die Erfolgsaussichten aber für gering. Derselben Meinung ist auch Rechtsanwalt Sebastian Dosch bei klawtext.

Auf die umstrittene Frage der internationalen Zuständigkeit des LG Berlins geht Carlo Piltz bei de lege data ein. Es stellt sich die Frage, ob deutsches Datenschutzrecht im vorliegenden Fall anwendbar ist. Während Thomas Stadler mit dem LG Berlin deutsches Datenschutzrecht für einschlägig hält, kritisiert dies Carlo Piltz und sieht darin Angriffsmöglichkeiten für die Berufung von Apple.

Wie das Verfahren in dieser bedeutenden Sache weitergeht, bleibt mit Spannung abzuwarten.

Wildkameras, bei Jägern beliebt, erregen nun datenschutzrechtliche Bedenken. Anscheinend fürchten einige Personen bei ihren Aktivitäten im Wald aufgenommen zu werden.

Vorbei sind die Zeiten, da der Waidmann aufwändig Spuren lesen können muss. Der Jäger des 21. Jahrhunderts überwacht sein Revier nicht auf dem Hochsitz, sondern bequem von zuhause aus, indem er Wildkameras installiert. Dies sind hochauflösende Digitalkamera, die per Bewegungsmelder auslöst werden. Durch Infrarotfunktion der Kameras ist dies auch nachts möglich.

Problematisch ist, dass nicht nur Dachs, Kauz, Reh und Fuchs abgelichtet werden. Oftmals tappen auch Menschen in die Fotofalle. So wurde im Jahre 2012 ein Kärntner Kommunalpolitiker von einer Kamera zur Wildbeobachtung beim Sex mit seiner Geliebten im Wald fotografiert. (http://kaernten.orf.at/news/stories/2536700/) Einem Lokalpolitiker aus Nordbayern und einer ihm intim verbundenen Dame geschah das gleiche. Und das bei einer „delikaten Sache“, wie der CSU-Landtagsabgeordnete Konrad Kobler erzählt. Auf Antrag der bayerischen SPD setzte sich der Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags mit den Kameras auseinander. Die Regierung entscheide noch, wie man damit umgehe, berichtete Kobler. Ein abschließender Bericht liege hingegen noch nicht vor.  Weiterlesen »

Mit den technischen Möglichkeiten wächst auch der Raum der sog. Cyberkriminalität. Derjenige, unter dessen Namen im Internet ein Schaden verursacht wurde, muss für den durch Missbrauch entstandenen Schaden nicht einstehen, so das Urteil vom LG Gießen (14.03.2013 – Az: 1 s 337/12).

Dem Accountinhaber der Online-Plattform Ebay wurden von einem Hacker die Daten des Ebayaccounts ausgespäht. Mittels dieser Daten erwarb der Hacker einen Laptop, den er persönlich beim Verkäufer abholte. Der wahre Account-inhaber blieb daraufhin auf der Rechnung sitzen. Der vom Verkäufer geltend gemachte Zahlungsanspruch ist nicht entstanden, da kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist: Der Hacker handelte weder in noch unter dem Namen des Accountinhabers nach den §§ 164ff BGB bzw. §§ 164ff BGB analog. Auch konnte keine von der st. Rspr entwickelten Rechtsfiguren der Anscheins- und Duldungsvollmacht festgestellt werden. Zugunsten des Accountinhabers hat dieser – laut LG Gießen – nicht die Beweislast zu tragen, da der Sicherheitsgrad noch in den Kinderschuhen steckt. Der Verkäufer muss grundsätzlich vor Gericht das beweisen, was für ihn günstig ist und seinen geltend gemachten Anspruch stützt. Weiterlesen »

Angesichts der Tatsache, dass etwa sieben Millionen Deutsche Online-Portale nutzen – um etwa auf diesem Wege die Liebe ihres Lebens zu finden – erscheint es notwendig, die Vertragsbedingungen der jeweiligen Partnerbörsen einmal genauer zu überprüfen, damit eine Benachteiligung der Verbraucher eingeschränkt werden kann. Immerhin sind 1,6 Millionen Deutsche bereit, für die Nutzung der Online-Portale zu bezahlen. Weiterlesen »

Erneut scheitern kritische Netzpolitiker mit ihrem Protest: Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin ohne Aussprache der Bestandsdatenauskunft zu. Diese ermöglicht Ermittlern, sich leichter als zuvor Informationen über Internet- und Mobilfunknutzer zu verschaffen. Die Bestandsdatenauskunft erleichtert es, z. B. einen Internetnutzer, der anonym im  Internet surft, nachträglich zu identifizieren. Auch Name und Adresse von Handynutzern sollen abgefragt werden können. Sogar Passwörter oder PIN-Nummern müssen den Ermittlern gegebenenfalls zur Verfügung gestellt werden. Und dies schon bei einfachen Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Falschparken. Näheres regeln die Polizeigesetze der Bundesländer. Weiterlesen »

Zwei Entscheidungen deutscher Gerichte haben nach der Grundsatzentscheidung des EuGH in der Rechtssache UsedSoft gegen Oracle (EuGH, Urteil vom 03.07.2012 – C 128/11) in Fragen des Weiterverkaufs von online erworbene gebrauchter Software und E-Books Bedeutung erlangt.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Teilurteil vom 18.12.2012 – 11 U 68/11) wendet die Grundsätze der Rechtsprechung des EuGH auf den Verkauf gebrauchter Software an und geht zudem über die Aussagen des Urteils hinaus, indem es auch den Weiterverkauf von Teilen von Volumenlizenzen erlaubt. Dieser letztgenannten Facette des Urteils stand grundsätzlich die EuGH-Entscheidung entgegen, welche die Aufspaltung von Lizenzen sowie deren geteilten Weiterverkauf untersagte. Weiterlesen »

Der Hamburgische Datenschutzbeauftrage Johannes Caspar hat gegen den Internetkonzern Google Inc. ein Bußgeld iHv 145 000 Euro verhängt, weil das Unternehmen fahrlässig Daten aus unverschlüsselten WLAN-Netzen erfasste, mitunter auch personenbezogene Daten wie etwa „E-Mails, Passwörter, Fotos oder Chat-Protolle“. Weiterlesen »

Im großen Ganzen ist die Datensammlung über potentielle islamistische Terroristen strukturell verfassungsgemäß. Die Richter beanstandeten jedoch, dass die Ausgestaltung in Teilen verfassungswidrig sei und forderten Nachbesserungen. Bis 2014, so das Bundesverfassungsgericht sollen vonseiten der Politik Verbesserungen vorgenommen werden. Die umstrittene Anti-Terror-Datei vereint die Ermittlungsergebnisse von 38 deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über terrorverdächtige Islamisten und deren Umfeld. Sie wurde als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 ins Leben gerufen. Aufgrund des Trennungsgebots von Polizeibehörden und Geheimdiensten war die Verfassungsmäßigkeit seit ihrer Einführung höchst umstritten. Des Weiteren war es fraglich, ob bei der Erfassung der Zielgruppe gründlich genug differenziert wurde. Dies gilt besonders für die Kontaktpersonen, die unter Umständen nichts von den islamistischen Bestrebungen ihrer Bekannten wissen. Weiterlesen »

Ältere Postings »