AllgemeinInternationalIT-SicherheitNetzpolitik

Landesgericht Wien: „Sammelklage“ gegen Facebook unzulässig

Der österreichische Jurist Max Schrems (http://www.for-net.info/facebook-datenschutzkonform-gesprach-zwischen-facebook-und-max-schrems/) ist mit seiner Klage (http://www.europe-v-facebook.org/sk/sk.pdf) gegen Facebook vorerst gescheitert. Dies berichtet er in einer Pressemitteilung (http://www.europe-v-facebook.org/sk/PR_LG_de.pdf). In seinem Beschluss (http://www.europe-v-facebook.org/sk/LG_E.pdf) stellt das Gericht formelle Probleme der Klage fest, ohne in der Sache zu entscheiden. Schrems, so das Gericht, sei kein Verbraucher und damit müsse der Rechtsstreit in Irland ausgefochten werden. Auch eine deliktische Zuständigkeit aus Art. 7 Nr. der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 komme mangels Tatsachenvortrages des Klägers nicht in Betracht.
Schrems hat mittlerweile Rechtsmittel („Rekurs“) zum OLG Wien eingelegt (http://www.europe-v-facebook.org/sk/OLG_R.pdf). Er rügt darin in tragenden Punkten die Rechtsauffassung des Landesgerichts Wien und beantragt vorsorglich die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 267 AEUV, falls das Gericht Zweifel bei der Auslegung der genannten Verordnung hat. Das Ziel Schrems besteht darin, das Landesgericht Wien als zuständig für seine Klage zu erachten.
Sollte das OLG Wien seinen Anträgen entsprechen, steht dem Kläger wahrscheinlich noch einer langer weg bevor: Erneut muss das Landesgericht ein Urteil sprechen und die Wahrscheinlichkeit, dass Facebook Berufung einlegen wird, ist sehr hoch.
Weiterführendes:
Zum jeweiligen Stand des Verfahrens: https://www.fbclaim.com/ui/page/updates
Pressemitteilungen der Aktion „europe v facebook“: http://www.europe-v-facebook.org/DE/de.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*