AllgemeinInternetrecht

Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts ab Juni 2010

Am 02.07.2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ beschlossen. Die in diesem Bereich bestehende Rechtsprechung zu den Muster- Widerrufsbelehrungen sorgte für erhebliche Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die rechtskonforme Gestaltung von Online-Shops und löste ein Welle von Abmahnungen aus. Die wichtigste Änderung für die Shop-Betreiber ist daher die Überführung der Muster-Widerrufsbelehrung sowie der Muster-Rückgabebelehrung ins EGBGB und damit in Gesetzesrang.

Des Weiteren wird mit Verweisung des neuen § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB auf Art. 246 § 1 Nr. 10 EGBGB-E eine Gleichstellung der Internetauktionshäuser mit den sonstigen Internet-Shops hinsichtlich der Länge der Widerrufsfrist erreicht. Nunmehr gilt auch für Internetauktionen unter bestimmten Bedingungen, die gleichermaßen von den Internet-Shops zu erfüllen sind, ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Informationen zu weiteren Neuerungen dieser Gesetzesänderung im Juni 2010 finden Sie in jurisAnwZert 16/2009, Anm. 2, Schmidt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*