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Reformbedarf in der Juristenausbildung- Seminar an der Universität Passau widmet sich dem Thema E-Justice-Kompetenz

Zu lange wurde das Themengebiet Elektronische Justiz bzw. E-Justice sowohl in der Praxis als auch in der Juristenausbildung vernachlässigt. Die fortschreitende Digitalisierung macht jedoch selbst vor der Justiz nicht halt und sorgt für umfassende Änderungen der juristischen Arbeitsabläufe in naher Zukunft. Als Stichwort sei hierbei nur die schrittweise Einführung der elektronischen Akte bei den deutschen Gerichten genannt. Diese Entwicklung erfordert, dass neben der Vermittlung von materiell-rechtlichen und prozessualen Kenntnissen in Bezug auf diese Neuerungen auch der Umgang mit Technik bereits in die Ausbildung der Juristen einfließt. Nur so können die Studierenden von heute und folglich Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte von morgen hinreichend auf die Arbeitswelt vorbereitet werden. Vor diesem Hintergrund hat die Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik For..Net im Sommersemester 2015 zum ersten Mal ein Seminar zum Thema „E-Justice-Kompetenz“ an der Universität Passau abgehalten. Federführend waren Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a. D. und Prof. Dr. Dirk Heckmann.

Die Seminarteilnehmer diskutierten über die Notwendigkeit einer (verpflichtenden) Vermittlung von Kompetenzen im Bereich E-Justice in der universitären Juristenausbildung. Einigkeit bestand zwischen Referenten und Teilnehmern, dass die Transformationsprozesse in Rechtswissenschaft, Rechtspflege und Rechtspraxis nur dann reibungslos funktionieren können, wenn möglichst früh auf die Bedeutung, Notwendigkeit und Chancen von E-Justice hingewiesen wird. Neben der Bedeutung der Vermittlung von E-Justice-Kompetenz wurden auch mögliche Arten der Ausgestaltung einer solchen Wissensvermittlung erörtert wie etwa – vergleichbar den Fremdsprachen – die Einführung einer Fachspezifischen IT-Ausbildung. Am Ende der Veranstaltung wurden die Ergebnisse in einem 10 Punkte-Thesenpapier festgehalten, welche hier nachgelesen werden können.

Ein Gedanke zu „Reformbedarf in der Juristenausbildung- Seminar an der Universität Passau widmet sich dem Thema E-Justice-Kompetenz

  1. Es gibt zur E-Justice kein Curriculum, kein Lehrbuch, ja nicht einmal überhaupt irgendein Buch. Die vorhandene Literatur zum Thema hat man an einem Wochenende locker komplett gelesen. Die E-Akte ist kein Hexenwerk, sondern für jeden, der seine Steuererklärung elektronisch abgeben kann, ein Kinderspiel (Anwalts- und Steuerberaterkanzleien haben schon vor 15 Jahren völlig geräuschlos auf sowas umgestellt). Was um Himmels willen rechtfertigt es, darum jetzt so einen Wind zu machen (“ Die Transformationsprozesse der Rechtswissenschaft, Rechtspflege und Rechtspraxis können nur gelingen, wenn die Juristenausbildung unverzüglich modifiziert wird.“)?? Waum sollte man einer Generation von Studenten, der es zunehmend an allen Fähigkeiten gebricht, um erfolgreich Jura zu studieren, ausgerechnet auf dem einzigen Gebiet nachhelfen, auf dem sie sich zuhause fühlt („digital natives“)?? Warum sollte man Studenten, deren Kenntnisse im Verfahrensrecht sich in jeder Examensprüfung als trostlos erweisen, ausgerechnet die vergleichsweise banalen Fragestellungen nahebringen, die etwas mit E-Justice zu tun haben?? Nein, das ist wirklich kein Thema, um das man viel Aufhebens machen sollte.

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