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OLG Frankfurt verneint Wettbewerbsverletzung einer Domain mit dem Zusatz „-schaden“

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Mit Urteil vom 24.09.2015 hat das OLG Frankfurt – Az.: 6 U 181/14 – entschieden, dass das Benutzen eines Domainnamens bestehend aus dem Namen einer Anlagegesellschaft und dem Zusatz „-schaden“ durch einen auf Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt, um etwaige Geschädigten seine Leistungen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen selbige anzubieten, nicht das Namensrecht der Anlagegesellschaft verletzt.