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Vorratsdatenspeicherung – EU-Kommission verstärkt den Druck auf die Koalition

Wie der SPIEGEL berichtet, hat sich nun auch die Europäische Kommission zum anhaltenden Streit der schwarz-gelben Koalition über Sinn und Unsinn der Vorratsdatenspeicherung geäußert. Letztere sei „ein wertvolles Instrument“ zur Strafverfolgung und „unverzichtbar für die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen“.

Nach dem Scheitern des seit 2008 geltenden Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht konnte bislang keine Einigung über ein neues Gesetz erzielt werden. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte eine Regelung gefordert, die eine anlassunabhängige sechsmonatige Speicherung der Daten aller Bürger vorsieht. Dies entspreche den Mindestanforderungen der Richtlinie 2006/24/EG. Auf dem Bundespolizeikongress betonte er abermals die Notwendigkeit einer umfassenden Speicherung und bezeichnete diese euphemistisch als „Mindestdatenspeicherung“. Die FDP jedoch kritisiert die Schwere des Grundrechtseingriffs und befürwortet die alternative Einführung eines sogenannten Quick-Freeze-Plus Verfahrens, bei dem nur im konkreten Verdachtsfall Verbindungsdaten vor der sofortigen Löschung bewahrt werden.

Damit riskiert Deutschland jedoch, Ziel von Sanktionen der EU-Kommission zu werden. Diese hat ihrerseits angekündigt, gegen die Bundesrepublik wegen Verletzung des EU-Vertrages vorzugehen. Dass es sich dabei nicht nur um eine leere Drohung handelt, musste Schweden bereits feststellen: Das Land soll für jeden Tag, an dem die Richtlinie noch nicht umgesetzt ist nun 350.000 Kronen bezahlen.

Ungeklärt bleibt, ob die Forderungen der EU-Richtlinie überhaupt mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar sind. Erwähnt sei hier nur beispielhaft Art. 8 Abs. 1, der das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gewährt. Auch das Privat- und Familienleben der EU-Bürger (Art. 7) könnte betroffen sein.

Auch die EU-Kommission hat mittlerweile eingesehen, dass die Richtlinie aus dem Jahr 2006 einige Fehler aufweist und daher überarbeitet werden muss. Es bleibt abzuwarten, wie eine Überarbeitung der Richtlinie aussehen soll und ob auf deren Grundlage die schwarz-gelbe Koalition eine Einigung bezüglich eines neuen Gesetzes finden kann.