AllgemeinDatenschutz

Abmahnung wegen WordPress-Plug-in

Bei dem WordPress-Plug-in „Suscribe to Comments“ handelt es sich um ein Plug-in, das den Nutzern nach Absenden eines Blogkommentars ermöglicht, über neue Kommentare per E-Mail informiert zu werden. Bei der Eingabe der E-Mailadresse verzichtet die Software jedoch auf das sog. Double-Opt-In-Verfahren. Anders bei der einfachen Einwilligung in die Nutzung der Daten (hier E-Mailadresse), sog. Opt-In, bekommt der Nutzer beim Double-Opt-In-Verfahren eine Bestätigungsemail zu geschickt, um unerwünschte E-Mails zu vermeiden.

Da „Suscribe to Comments“ nur einfaches Opt-In bei der Eingabe der E-Mailadresse verwendet, öffnet es dem Missbrauch zum Verschicken von Spam Tür und Tor und dh. gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG abmahnfähig. Den Diensteanbietern ist zu empfehlen auf dieses Plug-in zu verzichten, soweit kein Double-Opt-In verwendet wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*