Das LG Stuttgart hat entschieden (Urteil v. 8.5.2008 – 41 O 3/08 KfH), dass durch das Betreiben eines werbefinanzierten Internetportals, auf dem Ausschnitte von privaten Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen zum freien Abruf durch Nutzer bereit gestellt werden, in einer den §§ 3, 4 Nr. 9 und 10 UWG widersprechenden Weise in das Verwertungsrecht des Fußballverbands, unter dessen Organisation die Spiele stattfinden, eingegriffen wird. Der Verband könne von dem Betreiber des Portals daher Unterlassung der öffentlichen Wiedergabe der Filmaufzeichnungen verlangen.
Dieses Urteil wurde vom OLG Stuttgart am 19.3.2009 (Az.: 2 U 47/08) bestätigt. Der Betreiber des Internetportals hat nunmehr Revision zum BGH eingelegt (siehe http://www.hartplatzhelden.de/prozess).