Die u.a. von CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel vorgeschlagene Idee, freigelassene, aber noch immer gefährliche Schwerverbrecher zum Schutz der Bevölkerung mit Namen, Adresse und Foto im Internet identifizieren zu können, ist bei der Bundesregierung auf Ablehnung gestoßen. Im Hinblick auf die hierzu geäußerten Vorbehalte der Datenschützer handle es sich hierbei um keinen „gangbaren Weg“. Darüber hinaus sei auch mit verfassungsrechtlichen Problemen zu rechnen. Schließlich sollen auch die Ängste der Bürger vor diesen Menschen nicht unnötig geschürt werden.
Aufgrund der Rechtsprechung des EGMR, der die nachträgliche Sicherungsverwahrung als unzulässige Verlängerung der Haftstrafe gewertet hatte, werden in Kürze gut 80 Schwerkriminelle aus der Sicherheitsverwahrung entlassen. In diesem Zusammenhang entstand die Diskussion um den „Internet-Pranger“, der unter anderem auch vom Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, grundsätzlich befürwortet wird.
Quelle: www.ntv.de
Ein Gedanke zu „Regierung lehnt „Internet-Pranger“ für Straftäter ab“
Juristen sind sich einig: Der Internetpranger ist verfassungsrechtlich schwierig bis unmöglich, vgl. auch Laux, Focus Online, Mittelalter 2.0, http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-19436/internet-pranger-mittelalter-2-0_aid_539512.html