Allgemein

Inhaber eines Ebay-Accounts wird nicht in Anspruch genommen, wenn sein Account gehackt wird

Mit den technischen Möglichkeiten wächst auch der Raum der sog. Cyberkriminalität. Derjenige, unter dessen Namen im Internet ein Schaden verursacht wurde, muss für den durch Missbrauch entstandenen Schaden nicht einstehen, so das Urteil vom LG Gießen (14.03.2013 – Az: 1 s 337/12).

Dem Accountinhaber der Online-Plattform Ebay wurden von einem Hacker die Daten des Ebayaccounts ausgespäht. Mittels dieser Daten erwarb der Hacker einen Laptop, den er persönlich beim Verkäufer abholte. Der wahre Account-inhaber blieb daraufhin auf der Rechnung sitzen. Der vom Verkäufer geltend gemachte Zahlungsanspruch ist nicht entstanden, da kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist: Der Hacker handelte weder in noch unter dem Namen des Accountinhabers nach den §§ 164ff BGB bzw. §§ 164ff BGB analog. Auch konnte keine von der st. Rspr entwickelten Rechtsfiguren der Anscheins- und Duldungsvollmacht festgestellt werden. Zugunsten des Accountinhabers hat dieser – laut LG Gießen – nicht die Beweislast zu tragen, da der Sicherheitsgrad noch in den Kinderschuhen steckt. Der Verkäufer muss grundsätzlich vor Gericht das beweisen, was für ihn günstig ist und seinen geltend gemachten Anspruch stützt.

Das Urteil des LG Gießen darf allerdings nicht so aufgefasst werden, dass der tatsächliche Accountinhaber grundsätzlich für das Handeln unberechtigter Hackern nicht in Anspruch genommen werden kann. Die Inanspruchnahme ist dahingehend einzelfallabhängig, dass es in anderen Fällen womöglich von einer gegebenen Anscheins- oder Duldungsvollmacht gesprochen werden kann: Mit dem Erstellen eines Online-Accounts entsteht für den Accountinhaber auch die Pflicht zur Prüfung und Kontrolle.

http://www.wegweiser-internetrecht.de/2013/04/ebay-co-urteil-keine-haftung-fur.html

http://www.rechtsindex.de/internetrecht/3395-urteil-keine-haftung-fuer-gehackten-ebay-account

Ein Gedanke zu „Inhaber eines Ebay-Accounts wird nicht in Anspruch genommen, wenn sein Account gehackt wird

  1. Für viele sicherlich eine gute Nachricht, aber am Ende muss man ja erst einmal nachweisen, dass der Account gehackt wurde. Das stelle ich mir dann doch oftmals sehr schwierig vor.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*