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Prof Dr Dirk Heckmann: Die Überwachungsprogramme der amerikanischen und britischen Geheimdienste sind illegal

In einem heute bei SPIEGEL ONLINE erschienenen Interview verdeutlichte Herr Prof. Dr. Dirk Heckmann seinen Standpunkt zum aktuellen Überwachungsskandal.

Laut Prof. Heckmann sollte man sich nicht damit abfinden, dass große Teile unseres Internetsurfverhaltens von ausländischen Geheimdiensten aufgezeichnet und überwacht werden. Die Geschehnisse der letzten Zeit hätten sich nicht ereignen dürfen, da Programme wie Prism in unverstellbarem Maße in die Privatsphäre eingreifen. Außerdem sei zweifelhaft, ob sich die NSA bei ihrem Handeln auf eine solide Rechtsgrundlage stützt. Eine derart vage Legitimation wäre nach deutschem Verfassungsrecht nicht denkbar. Ein Programm wie Prism könne man nur als Mittel zur Totalüberwachung ansehen.

Zwar seien staatliche Organe der USA oder Großbritanniens  nicht an deutsches Verfassungsrecht gebunden, allerdings seien es die deutschen Geheimdienste. Wenn der BND nun Daten mit der NSA austausche, sei die Frage nach der Legalität der Gewinnung und Nutzung solcher Daten mehr als unsicher.

Nach Prof Heckmanns Einschätzung habe das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache bald eine Entscheidung zu fällen.

Falls zwischen BND und NSA gegenseitig Informationen ausgetauscht werden, der BND also Teil eines Systems ist, das uns deutsche Grundrechtsträger mitbetrifft, könne eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vonseiten betroffener deutscher Bürger eingelegt werden, so Heckmann. Falls sich das nicht belegen ließe, bliebe zumindest eine Klage in den USA oder Großbritannien von deutschen Bürgern als Option übrig.

Die Tatsache, dass der Fall Snowden publik gemacht wurde, sei zudem ein Glücksfall für die Gesellschaft, um von den Machenschaften der Geheimdienste zu erfahren.

Ferner erläuterte Prof. Heckmann, dass angesichts zunehmender Transparenz alte Geheimdienststrukturen zu überdenken seien.

Es stelle sich zudem die Frage, wie regulierungsfähig die Geheimdienste sind und, welche Gesellschaftsform unter den gegebenen technischen Bedingungen möglich sei. Es müssen Parameter entwickeln für eine Internetnutzung in Freiheit und Fairness, um das immense Missbrauchspotential einzugrenzen, erläuterte Prof. Heckmann.

Des Weiteren betonte er, dass der Internetbenutzer zwar auch mit dem, was er preisgibt gegenüber Google, Facebook und Yahoo vorsichtiger zu sein haben, allerdings müssten auch die zugrundeliegenden Verträge zwischen den Unternehmen und dem Nutzer juristisch geprüft werden, um künftig Internetspionage zu unterbinden.

 

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/fachmann-fuer-internetrecht-schlaegt-klagen-gegen-prism-vor-a-910619.html

 

http://www.jura.uni-passau.de/377.html

 

http://www.theeuropean.de/dirk-heckmann/7175-prism-die-flut-und-social-media

 

https://www.eff.org/nsa-spying/timeline

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