Das Gesetz zur massenhaften Speicherung von Verbindungsdaten in den Niederlanden wurde von einem Gericht in Den Hag (Rechtbank Den Hag, C / 09/480009 / KG ZA 14/1575) vorerst außer Kraft gesetzt. Das Gesetz, welches die Speicherung von Internet- und Telefonverbindungen für ein Jahr anordnete, stand in der Kritik und wurde von NGOs und Internetprovidern vor Gericht gebracht.
Damit folgt auch die Rechtsprechung in den Niederlanden dem richtungsweisenden EuGH-Urteil (EuGH, Urt. v. 08.04.2014 – C-293/12, C-594/12= NVwZ 2014,709), welches die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hatte.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, seit dem das Bundesverfassungsgericht die damalige Regelung 2010 verworfen hatte. Es wird jedoch wie in den Niederlanden an einer Neuregelung gearbeitet, während die EU Kommission das Projekt vorerst ruhen lassen möchte.
Derzeit ist der Bürger von der Speicherwut der staatlichen Datensammler etwas „sicherer“, doch es scheint, also ob dies nur die Ruhe vor dem Sturm sein könnte.
http://business.chip.de/news/Umstrittene-Vorratsdatenspeicherung-gekippt-Freies-Netz-fuer-die-Niederlande_77203356.html, https://netzpolitik.org/2015/vorratsdatenspeicherung-in-den-niederlanden-erstmal-gekippt/
https://www.bof.nl/2015/02/09/minister-opstelten-traineert-de-tweede-kamer-over-bewaarplicht/
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-03/vorratsdatenspeicherung-maas-dementiert-alleingang
https://netzpolitik.org/2015/vertretung-der-eu-kommission-in-deutschland-abkehr-von-vorratsdatenspeicherung-auf-eu-ebene/, http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-03/spd-gegen-alleingang-vorratsdatenspeicherung