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Bundesregierung beschließt zur Verbraucherschlichtung einen Gesetzentwurf

Unternehmer und Verbraucher sollen in Zukunft Streitigkeiten vermehrt außergerichtlich beilegen. Dafür beschloss die Bundesregierung am 27.05.2015 einen Gesetzentwurf zur sogenannten Verbraucherschlichtung. Das Bundesministerium für Justiz- und Verbraucherschutz teilte mit, dass staatlich anerkannte Schlichtungsstellen zukünftig in allen Belangen zwischen den Parteien vermitteln würden.

Minister Heiko Maas (SPD) erklärte dazu: „Verbraucherinnen und Verbraucher können bei Streitigkeiten etwa über Mängel von Produkten oder Dienstleistungen in einem einfachen, unbürokratischen und für sie regelmäßig kostenfreien Verfahren versuchen, eine Schlichtung zu erreichen. Die Schlichtung führt zügig zu einer einvernehmlichen Lösung und macht so den Weg zu den Gerichten entbehrlich.“ In der Pressemitteilung des Ministeriums heißt es weiter, das Angebot der außergerichtlichen Streitbeilegung ergänze den gerichtlichen Rechtsschutz, der durch das vorgeschlagene Gesetz nicht beschränkt werde. Auch die Teilnahme an den Streitbeilegungsverfahren sei freiwillig. Unternehmer müssten dann in Zukunft auf ihrer Webseite oder in ihren AGBs eindeutig und verständlich darüber informieren, ob sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilnehmen oder nicht. Davon ausgenommen seien Kleinstunternehmer mit bis zu zehn Beschäftigten.

Schlichtungsstellen gibt es bereits für Banken, Versicherungen, Energie oder Verkehr. In anderen Branchen wie im Telekommunikationsbereich können sich die Kunden bislang nicht an eine Schiedstelle wenden. Mit dem neuen Gesetz soll das für Verbraucher geändert werden und damit die EU-Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlament und des Rates vom 21.05.2013 über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten umgesetzt werden. Unternehmen kritisieren aber den Entwurf, weil sie die Kosten für die Schlichtung alleine tragen müssen.

Bevor das Gesetz verabschiedet wird, muss der Entwurf noch durch Bundestag und Bundesrat.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RegE_ADR-Richtlinie.pdf?__blob=publicationFile

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20150527_ADR-Richtlinie.html;jsessionid=F5ABEDC5DD6A7A149685630822191E2A.1_cid334?nn=1468684

https://www.jurion.de/de/news/318405/Flaechendeckendes-Angebot-zur-Verbraucherschlichtung-Bundesregierung-beschliesst-Gesetzentwurf

http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bundesregierung-beschlie%C3%9Ft-gesetzentwurf-zur-verbraucherstreitbeilegung

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/schlichter-sollen-bei-verbrauchern-und-firmen-vermitteln-a-1035839.html

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