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Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt

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Die Ende 2015 beschlossene Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung (§§ 113b Abs. 3 TKG i.V.m. § 150 Abs. 13 TKG) wird nun doch nicht wie ursprünglich geplant seit dem 01.07.2017 durchgesetzt, sondern bleibt bis zu einer endgültigen Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Die Bundesnetzagentur sieht nach einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts vorerst von Anordnungen oder anderen Maßnahmen zur […]