Sofortüberweisung als einziges Zahlungsmittel – unzumutbar?
Veröffentlicht amDer BGH (Az.: KZR 39/16) hat am 18.7.2017 ein Landgerichturteil bestätigt, wonach Online-Shops die „Sofortüberweisung“ nicht als einziges Bezahlverfahren ohne Zusatzkosten anbieten dürfen. Er stärkte insoweit die Kundenrechte beim Bezahlen im Internet.