Datenschutz

Dashcam-Bilder erstmalig zur Beweisführung im Zivilprozess zugelassen

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In seinem am 10.8.2017 (Az. 13 U 851/17) gefassten Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden, dass Dashcam-Bilder in bestimmten Fällen im Zivilprozess verwendet werden dürfen – und zwar immer dann, wenn im Einzelfall das Interesse an der Aufklärung des Unfallhergangs überwiegt. Letzteres sei regelmäßig der Fall, wenn keine vergleichbar aussagekräftigen Beweismittel zur Verfügung stehen.