Allgemein

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach bleibt weiterhin offline

Veröffentlicht am

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in ihrer neusten Veröffentlichung bekannt gegeben, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) noch bis mindestens Mitte Mai offline sein wird. Seit Anfang des Jahres besteht für zugelassene Anwälte und Anwältinnen gem. § 31a Abs. 6 BRAO die Pflicht der passiven Nutzung des beA. Dieses von der BRAK entwickelte System soll Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen die Möglichkeit […]