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BGH: Prüfpflicht des Suchmaschinenbetreibers bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

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In einem Urteil vom 27.02.2018 (Az.: VI ZR 489/16) hat sich der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (im  Folgenden BGH) – etwas vereinfacht ausgedrückt  – mit der Frage beschäftigt, ob eine Person von Suchmaschinenanbietern, wie „Google“ oder „Yahoo“ verlangen kann, dass diese nicht auf Beiträge verlinken, in denen die Person als „Arschkriecher“, „Terrorist“ und „Schwerstkrimineller“ bezeichnet […]