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Verbraucherschutzverbände kritisieren die Google-Methoden zum Standort-Tracking

Die Verbraucherschutzverbände sieben europäischer Staaten wollen nun gegen Google vorgehen. Genauer gesagt wollen sie gegen den Trackingdienst von Google vorgehen. Dieser verstoße ihrer Meinung nach nämlich gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

„Location History“ und „Web & App Activity“ – theoretisch könnte man das Tracking versagen

Auf Anfrage betont ein Google Sprecher, dass Nutzer die Lokalisierung des Standorts pausieren oder ausstellen und diese Einstellung auch jederzeit wieder ändern könnten. In Abhängigkeit von der Einstellung könnten Daten möglicherweise weiterhin gesammelt werden, um das Nutzererlebnis zu verbessern.

Doch auch wenn diese Einstellungen den Nutzern zur Verfügung stehen, können die wenigsten damit umgehen. Nach einer Studie der norwegischen Verbraucherschutzbehörde Forbrukerrådet nutzt Google zahlreiche Tricks, um die Einwilligung zur Datenausbeute zu erlangen. So würden Dienste gebündelt, damit der Verbraucher zur Nutzung eines Dienstes das Standorttracking einschalten muss, auch wenn es für den speziellen Dienst nicht notwendig sei. Außerdem erfolge die Versorgung der Nutzer mit Informationen nur spärlich und teilweise irreführend, sodass der Nutzer den Überblick darüber verliert, wer mit den Daten was anstellen darf. Auch vor versteckten Voreinstellungen, zu deren Änderung extra Klicks notwendig wären, und irreführenden Klick-Folgen, durch die der Nutzer bei der Einrichtung des Smartphones zur Einwilligung gedrängt würde, mache Google nicht halt. Nicht zuletzt erinnere Google seine Nutzer regelmäßig, die Standorteinstellungen zu aktivieren und nutze somit die Faulheit und Unwissenheit der Nutzer und die menschlichen Affekte aus.

Ein für den Verbraucher kontrollierter Umgang mit den Daten scheint damit unmöglich zu sein. Die Folgen sind teilweise dramatisch.

Was der Standort über uns aussagt

Die meisten Menschen führen ihre Smartphones täglich mit sich. Wo sie sich befinden, ist also das Handy nicht weit. Für Google und Co. bedeutet das, dass sie durch das Standort-Tracking den gesamten Tagesablauf des Menschen beobachten können. Das geht früh morgens damit los, dass das Smartphone Google verrät, wann wir aus dem Haus gehen, wie lange wir arbeiten und wo wir unsere Mittagspause verbringen und es endet abends damit, dass Google weiß, wann wir wohin zum Abendessen gehen oder wann wir nach Hause kommen. Aber nicht nur den Alltag kann der Mega-Konzern somit bewachen. Er gerät damit auch an sensible Informationen zu Klinikums-Aufenthalten oder dem Besuch bestimmter Einrichtungen. Und diese Informationen können zu einer detaillierten Profilbildung führen, vor der uns die DSGVO schützen möchte. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Einzelne darüber informiert ist, welche Informationen sein Smartphone weitergibt und er diese auch kontrollieren kann.

Wie die Verbraucherschutzverbände vorgehen

Deswegen haben sich die Verbraucherschutzverbände aus Norwegen, Schweden, Slowenien, Griechenland, den Niederlanden, Dänemark und Tschechien zusammengetan. Sie wollen europäische Autoritäten bitten, gegen den Konzern vorzugehen. Dabei argumentieren sie, dass die DSGVO deswegen verletzt sei, weil die rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung dem Nutzer nicht einwandfrei dargelegt werde. Nutzer hätten keine freie, spezifische, informierte und eindeutige Einwilligung zur Erhebung der Daten, speziell zum Tracking, gegeben. Es sei die Pflicht der Unternehmen, den Nutzern die Möglichkeit zu verschaffen, sich klar zu informieren und somit Kontrolle über ihre eigenen Daten zu erlangen. Dies sei bei Google nicht der Fall.

Auch in Deutschland wird über rechtliche Vorgehensweisen nachgedacht. So zieht die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sogar eine Unterlassungsklage gegen Google in Betracht. In den USA wurde ebenfalls bereits klageweise gegen Google vorgegangen. Hierbei handelte es sich um das Tracking von Smartphones unabhängig der Privatsphäre-Einstellungen des Geräts.

 

Quellen

 

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