KG Berlin zur Schleichwerbung bei Instagram-Postings einer „Influencerin“
Veröffentlicht amDas Kammergericht Berlin (KG) hat sich in einem Urteil vom 08.01.2019 (Az.: 5 U 83/18) zur Kennzeichnungspflicht von sog. „Influencern“ geäußert. „Influencer“ (dt. Meinungsmacher) sind Personen, die auf den sozialen Medien eine hohe Reichweite besitzen und diese auch nutzen, um Marken oder Produkte zu präsentieren. Zu dieser Gruppe zählt auch die Antragsgegnerin, eine Bloggerin (im […]