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Gravierender Grundrechtseingriff – bis zu 500 Millionen Unionsbürger betroffen

Bereits vor über zehn Jahren beschloss der Deutsche Bundestag die Einführung des biometrischen, elektronischen Personalausweises. Die am 01. November 2010 in Kraft getretene Neufassung des Personalausweisgesetzes (PAuswG) sieht die Möglichkeit vor, Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal in den Personalausweis aufnehmen zu lassen. Bei Einverständnis des Bürgers werden im zuständigen Bürgerbüro zwei Fingerabdrücke mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen. Hierbei werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger jeweils dreimal hintereinander und binnen weniger Sekunden elektronisch erfasst. Schon damals stieß der Fingerabdruckscan auf heftige Kritik. Seinerzeit hatte die SPD den von der CDU/CSU-Fraktion gewünschten verpflichtenden Scan abgelehnt.

Neue Verordnung der Europäischen Union  

Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Ministerrats und der EU-Kommission haben sich nun am Dienstag, den 19.02.2019, auf eine neue Verordnung geeinigt. Diese schreibt vor, dass künftig zwei digitale Fingerabdrücke in neu ausgestellten Ausweispapieren auf einem digitalen Chip gespeichert werden müssen. Für Bürgerinnen und Bürger der EU-Staaten hat dies zur Folge, dass bereits ausgestellte Personalausweise, welche die neuen Regeln nicht erfüllen, in der Regel noch zehn Jahre gültig bleiben, sofern sie nicht früher ablaufen. Ab 2021 müssen alle neu ausgestellten Ausweise dann die neuen Anforderungen erfüllen.

Mehr Sicherheit durch Fingerabdrücke auf Ausweispapieren?

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) führt an, dass die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis ermögliche. Es sei also nicht mehr möglich, dass eine fremde Person, trotz erstaunlicher Ähnlichkeit zum tatsächlichen Ausweisinhaber, mit dessen Personalausweis eine Grenzkontrolle am Flughafen passieren könne. Lichtbild und Fingerabdrücke können also zukünftig vor Ort mit den Merkmalen der jeweiligen Person verglichen werden und müssen übereinstimmen. Allerdings sind nur ermächtigte Behörden, wie etwa Polizei, Zoll und Steuerfahndung, berechtigt, die im Chip gespeicherten biometrischen Daten mit speziellen Lesegeräten auszulesen.

Neben dem Ziel der Vereinheitlichung rund 86 verschiedener Versionen von Personalausweisen, dient die neue Verordnung der Bekämpfung von Terroristen und anderen Kriminellen. Diese verwenden gefälschte Dokumente, um beispielweise in die EU einzureisen. So lobte beispielweise Rumäniens Innenministerin Carmen Daniela Dan den Kompromiss. Dieser beuge ihrer Meinung nach Dokumentenbetrug und Identitätsdiebstahl vor und lege Kriminellen das Handwerk.

Drohender Missbrauch durch Unbefugte

Gegner der neuen EU-Verordnung führen an, dass die Erhöhung der Fälschungssicherheit nur ein vorgeschobenes Argument sei, um eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur auszubauen. Darüber hinaus könnte der „Bevölkerungs-Scanner“ von Unbefugten missbraucht werden, indem diese in den Besitz der biometrischen Daten gelangen und jene kriminell nutzen würden. Auch der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold befürchtet, dass die neue Regelung nicht nur einen massenhaften Identitätsklau zur Folge habe, sondern Sicherheit nur vorgaukeln und die Datensammelwut befeuern werde.

Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Auch aus rechtlicher Sicht vermag der verpflichtende Fingerabdruck auf dem Personalausweis nicht zu überzeugen und bereitet einigen Datenschutzexperten und Grundrechtlern Bauchschmerzen. Sylvia-Yvonne Kaufmann, SPD-Innenpolitikerin und Mitglied des Europäischen Parlaments, kritisiert an der Verordnung, dass die Speicherung der Fingerabdrücke auf Personalausweisen – ein gravierender Eingriff in die Grundrechte – nicht notwendig und unverhältnismäßig sei.

Mit einem sehr ähnlichen Fall beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH). Auslöser waren die Terroranschläge in den USA am 11. September 2001 und der damit verbundene Ruf nach mehr Sicherheit im Reiseverkehr. Der Rat der Europäischen Union reagierte damals dementsprechend und erließ eine Verordnung, welche die Aufnahme des Gesichtsbildes sowie die Erfassung der Fingerabdrücke in elektronischer Form in ausgestellten Pässen und Reisedokumenten verbindlich vorschreibt. Ein Bochumer Anwalt wehrte sich gegen die erlassene Vorschrift und machte geltend in seinen Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7 GrCh) und Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh) verletzt zu sein. Die informationelle Selbstbestimmung gibt dem Bürger das Recht, selbst zu entscheiden, „wann und innerhalb welcher Grenzen [er] persönliche Lebenssachverhalte offenbart“ (BVerfGE Band 65, 1 (41 f.)). Hierzu gehören auch personenbezogene Daten wie der Fingerabdruck. Muss der Bürger solche Daten gegenüber einer Behörde offenbaren, ist sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt.

Aufgrund bestehender Zweifel beschloss das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 267 AEUV zu ersuchen. Das oberste Rechtsprechungsorgan der EU urteilte am 17. Oktober 2013, dass der neue Pass zwar in die geltend gemachten Grundrechte des Klägers eingreife, das Ziel der Grenzsicherung diesen Eingriff aber zulasse und somit verhältnismäßig sei. Der EuGH betonte, dass die öffentliche Sicherheit im Verhältnis zur Beeinträchtigung der Betroffenen überwiege.

Ein Blick in die Zukunft

Wie sich die Problematik rund um den Fingerabdruck auf dem Personalausweis weiterentwickelt und ob die obersten Gerichtshöfe auf nationaler als auch auf supranationaler Ebene, im Falle verfassungsrechtlicher Klagen gegen die erlassene Verordnung, der vorangegangen Grundsatzentscheidung folgen werden, bleibt zunächst abzuwarten.

Quellen

VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 15.05.2012 – 17 K 3382/07 – openJur 2012, 86528

EuGH, Urt. v. 17.10.2013 – C-291/12 – NVwZ 2014, 435 (http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-291/12&language=DE)

Stefan Krempl, EU-Gremien einig: Fingerabdrücke in Personalausweisen werden Pflicht, Heise Online, 20.02.2019, abrufbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Gremien-einig-Fingerabdruecke-in-Personalausweisen-werden-Pflicht-4313534.html, zuletzt abgerufen am 23.02.2019

Stefan Krempl, Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zum biometrischen Personalausweis, Heise Online, 23.07.2008, abrufbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundeskabinett-verabschiedet-Gesetz-zum-biometrischen-Personalausweis-189425.html, zuletzt abgerufen am 23.02.2019

Stefan Krempl, Keine Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken für den E-Personalausweis, Heise Online, 12.06.2008, abrufbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Keine-Pflicht-zur-Abgabe-von-Fingerabdruecken-fuer-den-E-Personalausweis-213893.html, zuletzt abgerufen am 23.02.2019

Andreas Wilkens, EU-Urteil: Digitale Fingerabdrücke dürfen auf Pässen gespeichert werden, 17.10.2013, abrufbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Urteil-Digitale-Fingerabdruecke-duerfen-auf-Paessen-gespeichert-werden-1980581.html, zuletzt abgerufen am 23.02.2019

Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, Wozu dienen Fingerabdrücke, abrufbar unter: https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/FAQs/DE/Fragen-und-Antworten/Wozu-dienen-die-Fingerabdruecke.html, zuletzt abgerufen am 23.02.2019

Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, Service, Häufige Fragen, Biometrie (Passbild und Fingerabdrücke), abrufbar unter: https://www.personalausweisportal.de/DE/Service/FAQ/Biometrie/biometrie_node.html, zuletzt abgerufen am 23.02.2019

 

 

 

 

 

 

2 Gedanken zu „Gravierender Grundrechtseingriff – bis zu 500 Millionen Unionsbürger betroffen

  1. „Es sei also nicht mehr möglich, dass eine fremde Person, trotz erstaunlicher Ähnlichkeit zum tatsächlichen Ausweisinhaber, mit dessen Personalausweis eine Grenzkontrolle am Flughafen passieren könne. Lichtbild und Fingerabdrücke können also zukünftig vor Ort mit den Merkmalen der jeweiligen Person verglichen werden und müssen übereinstimmen.“

    Diese Argumentation der Politik läuft schon deswegen ins Leere, weil die Gültigkeit von Ausweisen oder Reisepässen nicht von der Funktionalität des Chips abhängig ist.

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