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AG Mannheim: Störung des öffentlichen Friedens durch Fake News

AG Mannheim, Urteil vom 07.01.2019 – 20 Cs 806 Js 10181/18

Das Amtsgericht Mannheim hat Anfang dieses Jahres den Chefredakteur eines regionalen Blogs wegen Störung des öffentlichen Friedens zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. So hat dieser vor einem Jahr einen Blogbeitrag veröffentlicht, der ausführlich einen massiven Terroranschlag in Mannheim mit 136 Toten und 237 Verletzten geschildert hatte. Dies stelle somit den „bisher größten Terroranschlag in Westeuropa“ dar. Insbesondere behauptete er, dass ein Teil der 50 Terroristen noch nicht gefasst wurde, so dass der Angriff noch immer andauere. Dass all dies allerdings frei erfunden war, klärte der Blogger erst am Ende des Artikels auf, der den meisten Lesern aufgrund einer „Paywall“ verwehrt blieb.

Mithin wurde anhand einer Bezahlschranke versucht, die Leser zum Abschluss eines Abonnement-Vertrags zu animieren. Der Artikel wurde auf den Facebook- und Twitter-Konten des Blogs verlinkt und insgesamt 20.000-mal aufgerufen, allerdings hat keiner einen solchen Abonnement-Vertrag geschlossen.

Mit dieser Aktion hat sich der Blogger – so das AG Mannheim –gemäß § 126 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB strafbar gemacht, denn er hat wider besseren Wissens vorgetäuscht, die Verwirklichung eines Mordes, Totschlags oder einer schweren Körperverletzung stehe bevor. Dies stelle eine Störung des öffentlichen Friedens dar.

Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Verfasser eingeräumt hatte, den Artikel geschrieben und unter einem Pseudonym veröffentlicht zu haben. Weiterhin hat er wenige Minuten nach Veröffentlichung des Textes die Polizei über den Blogbeitrag und dessen Inhalt aufgeklärt und sich auch im Nachhinein entschuldigt.

Allerdings wurde strafschärfend berücksichtigt, dass er die Tat schon mindestens drei Monate im Voraus geplant und letztendlich auch durchgeführt hatte, obwohl der Oberbürgermeister und Polizeipräsident ihn dringend davon abgeraten hatten. Weiterhin hat man an den Reaktionen in den Social-Media-Plattformen gemerkt, dass der Text viele Leser tatsächlich beunruhigt und verängstigt hat, zumal manche Besorgte sogar die Polizei angerufen haben. Ferner wurde seine beleidigende und angreifende Reaktion auf die Kommentare auch strafschärfend berücksichtigt; so hat er etwa zu einem Kommentar von besorgten Eltern geschrieben: „Normale Eltern schlafen in der Nacht. Normale Kinder auch.“

Mit dieser Falschmeldung, wollte der Chefredakteur laut eigenen Angaben niemanden verängstigen, sondern nur eine Debatte über mangelhafte Medienkompetenz erzwingen. Man könnte argumentieren, dass das verfolgte Ziel – zumindest in seinen Grundzügen – durchaus nachvollziehbar sei, denn in Zeiten der Prävalenz von Falschmeldungen und immer schwindender kritisch-reflektierender Fähigkeiten seitens der Internetnutzer ist eine ernste Auseinandersetzung mit dieser Thematik durchaus berechtigt. Die Tatsache, dass die Nutzer „an maßlos übertriebene postpubertäre, dumpfbackige und unterirdisch dumme Meldungen glauben“ (Schmuck, K&R 2019, 288) bietet auf jeden Fall einen Anlass zum kritischen Hinterfragen der heutigen Netzkultur. Allerdings bleibt außer Frage, dass das von ihm gewählte Mittel außerordentlich unpassend war.

Doch dieser Fall ist nicht nur aus netzpolitischen Gründen interessant; auch aus juristischer Sicht lässt sich die Frage stellen, ob die Verbreitung von Falschmeldungen strafbar ist. Selbstverständlich gibt es im Rahmen von ehrverletzenden Aussagen bestehende Delikte wie die üble Nachrede oder Verleumdung, oder die Volksverhetzung bei der Aufstachelung von Hass etwa gegenüber bestimmten Gruppen. Allerdings ist das bloße Lügen per se, allenfalls nach jetziger Rechtslage, nicht strafbar.

Im vorliegenden Fall hat der Verteidiger des Chefredakteurs angekündigt, in Berufung zu gehen. Somit bleibt abzuwarten, wie dieser Fall von höheren Gerichten bewertet wird.

Weiterführende Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/medien/hardy-prothmann-vom-rheinneckarblog-ermittlungen-gegen-blogger-wegen-erfundenem-terroranschlag-1.3925206

https://www.junit.de/facebook-hate-speech/554-faq-zu-fake-news-und-recht

http://www.taz.de/Verurteilter-Blogger-Hardy-Prothmann/!5579677/

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/fake-news-strafe-fuer-hardy-prothmann-vom-rheinneckarblog-15978392.html

Michael Schmuck, „Amoklauf im Kopf“, K&R 2019, 288.

 

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