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Recht auf Vergessen: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Bedeutung unseres digitalen Gedächtnisses

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Der Zugang zu Informationen wird zunehmend auf digitalem Wege ermöglicht und dementsprechend genutzt. Dabei entsteht eine netzpolitische Debatte, bei der das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 GG dem 2018 europaweit eingeführten Recht auf Löschung – „Recht auf Vergessen“ – aus Art. 17 DS-GVO entgegensteht: Darf etwa ein in den 80er Jahren verurteilter Straftäter zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG die Forderung stellen, dass sein Name nicht mehr in Suchmaschinen zu finden ist? Eine umstrittene Frage, deren Bedeutung auf dem Fundament der Digitalisierung – der Möglichkeit, Namen, Daten und Fakten in Sekundenschnelle abrufen zu können – fußt und auch den gesellschaftspolitischen Lauf unserer Generation und vor allem den datenschutzrechtlichen Rahmen in Deutschland betrifft.