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EuGH: Wiederverkauf gebrauchter E-Books ist unzulässig

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Noch kurz vor Weihnachten und vor der Pause zum Jahreswechsel hat der EuGH den Handel mit gebrauchten E-Books für unzulässig erklärt (EuGH v. 19.12.2019 – Az. C-263/18). Die Richter in Luxemburg entschieden, dass der Weiterverkauf von E-Books eine öffentliche Wiedergabe gemäß der InfoSoc-Richtlinie 2001/29 darstellt und mithin dessen Zulässigkeit von der Zustimmung des Urhebers abhängt.