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BGH muss im Verfahren gegen Facebook über Datenschutzverstöße entscheiden

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Der BGH verhandelte am 6. Februar 2020 im Verfahren des Vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) gegen Facebook (Az. I ZR 186/17). Für die Verbraucherzentralen könnte es hierbei allerdings weitaus bedeutsamer werden. Im Zentrum des Verfahrens steht nämlich die Frage, ob Verbraucherzentralen bei Datenschutzverstößen von Facebook für die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer vor Gericht klagen dürfen. Wie aus der Pressemittelung des Verhandlungstermins vom 6. Februar hervorgeht, zieht der BGH in Betracht, diese Frage dem EuGH vorzulegen.