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OVG Münster: Gmail ist kein Telekommunikationsdienst

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Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 05.03.2020 unterliegt der Mailing-dienst Gmail nicht mehr den Bestimmungen von Telekommunikationsdiensten. Im Jahre 2010 wurde Google LLC aufgrund von § 6 TKG durch die Bundesnetzagentur erstmalig aufgefordert, Gmail als Telekommunikationsdienst zu registrieren. Somit findet der nun mehr als über neun Jahre andauernde Rechtsstreit zwischen Google LLC und der Bundesnetzagentur ein Ende.