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Facebook unterliegt vor dem BGH

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Mit Beschluss vom 23. Juni hat der BGH vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook bestätigt.[1] Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte Facebook zuvor untersagt, datenschutzwidrige Nutzungsbedingungen, die Facebook aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung seinen Nutzerinnen und Nutzern diktieren könne, weiter zu verwenden. Die Entscheidung betrifft praxisrelevante Fragen zum Verhältnis von Datenschutz- und Kartellrecht. […]