AllgemeinE-Government

Ein Digitalgesetz für Bayern

Die Bayerische Staatsregierung plant, mit dem Bayerischen Digitalgesetz einen allgemeinen rechtlichen Rahmen für die weitere Digitalisierung in Bayern zu schaffen. Dass ein moderner, agiler Staat auf digitale Tools setzen und sich modernisieren muss, ist eine Lehre, die Digitalministerin Judith Gerlach aus den vergangenen Pandemie-Monaten zieht.[1] Man müsse in allen Lebensbereichen, in denen es Sinn macht, auf Digitalisierung setzen und den Staat dabei effektiv und serviceorientiert gestalten.

Doch das Digitalgesetz fokussiert nicht ausschließlich die Verwaltung, sondern soll das gesamte digitale Zusammenleben in Bayern „auf eine neue Ebene heben“. Das Gesetz wird grundlegende digitale Ziele und Fördermaßnahmen des Freistaats festlegen, die unter anderem die Bereiche Bildung, Gesundheit, Wirtschaft und Technologie betreffen. Damit verbunden sei jedoch auch eine umfassende Selbstverpflichtung, Digitalisierung nicht nur mitzudenken, sondern aktiv voranzutreiben und zu fördern.

Unter anderem der ökologische Aspekt – Stichwort „Green IT“ – soll bedacht werden, doch auch digitale Barrierefreiheit und ein gleichberechtigter Zugang zu Digitalberufen sowie die Stärkung der Aus- und Weiterbildung im digitalen Bereich sind Schwerpunkte des Digitalgesetzes.

Digitale Rechte für Bürgerinnen und Bürger – Recht auf Internetzugang

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Staates verändern sich; In dem Maß, in dem die Digitalisierung in alle Lebensbereiche eindringt und dort voranschreitet, müssten auch die digitalen Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen konsequent weiterentwickelt und ausgebaut werden. Der Entwurf für das Digitalgesetz enthalte deshalb eine Charta digitaler Rechte und Gewährleistungen. Gerlach nannte beispielsweise ein Recht auf Zugang zu Internet, einen Anspruch auf sichere und vor allen Dingen nicht kommerzielle digitale Identitätsdienste und die digitale Bereitstellung von Verwaltungsangeboten, wobei die bestehenden Angebote weiter verfeinert und verbessert werden sollen.

Digital first: Digitalisierung von Verwaltungsleistungen

Der im Digitalgesetz festgeschriebene Grundsatz „digital first“ bedeutet, dass der digitale Weg zu Behördendienstleistungen künftig mehr als ein „nice to have“ sein soll, das nur bei wenigen Leuchtturmprojekten tatsächlich umgesetzt wird. Vielmehr soll er als Regelfall komplett durchgängig gelebt werden.

Für effizientere und bürgerfreundlichere digitale Verwaltungsprozesse in Bayern sehe das Digitalgesetz daher sehr konkrete Ziele vor, die für einen vollumfänglichen digitalen Workflow erreicht werden sollen. Vor allem müssten die Vorgänge mehr auf die Nutzer ausgerichtet werden, etwa durch das „Once Only“-Prinzip[2] oder die schrittweise Ersetzung des Schriftformerfordernisses (beispielsweise durch ein spezielles digitales Postfach für die Kommunikation zwischen Bürger und Behörde).

Es genüge jedoch nicht, neue Technik über alte Vorgänge zu stülpen, vielmehr sei es notwendig, Prozesse zu erneuern, Strukturen aufzubrechen, neue Wege zu gehen und mehr Innovation zu wagen.

Ausblick

Die Vision von einem umfassend digitalisierten Staat und kurzen (Online-)Wegen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen liegt aktuell noch in weiter Ferne. Während andere Länder bereits einen Großteil der Behördengänge digital anbieten, verharren hierzulande die Ämter in der analogen Vergangenheit.[3] Der Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2020 etwa bescheinigt Deutschland Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung, insbesondere beim Thema E-Government.[4] Bayern bildet hier keine Ausnahme.

Auch Gerlach betonte die Herausforderung: „Wenn wir unser Land in ein Modernisierungsjahrzehnt führen wollen, müssen wir sehr viel Engagement in dieses Thema stecken – in allen Bereichen.“

Der gewählte Ansatz – die Statuierung allgemeiner Digitalziele, digitaler Bürgerrechte, Förderungen und konkreter Regeln zur digitalen Verwaltung in einem „juristischen Betriebssystem für das Gigabit-Zeitalter in Bayern“ – sei dabei in dieser Form europaweit bislang einzigartig. Gerlach hofft, dass dieser „Bayerische Weg“ nicht nur die Digitalisierung der Verwaltung, sondern die gesellschaftliche Digitalisierung insgesamt regeln kann. Ob das Digitalgesetz sein Ziel, als „Digitalisierungskatalysator“ für den „Digital- und Freistaat Bayern“ zu wirken, erreichen kann, wird sich zeigen.


[1] Vgl. hierzu und zum Folgenden insgesamt die Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung am 06.07.2021.

[2]  Siehe Döring e.al., #explainit: Once Only – Schluss mit immer denselben Eingaben, München.digital, 24.09.2020.

[3] Vgl. etwa Trümper, Digitale Ämter? Bayern verwaltet oft noch analog, BR.de, 18.06.2021.

[4] Vgl. Deutschland im digitalen Vergleich in der EU an Platz zwölf, Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 11.06.2020

Sämtliche Links wurden zuletzt am 07.07.2021 abgerufen.