AllgemeinInternetrecht

Abstract – Grenzen des Rechtsmissbrauchs bei Abmahnungen mit Internetbezug – Aktuelle Rechtsprechung

Nach der Rechtsprechung des  BGH ist die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich, wenn der Anspruchssteller überwiegend sachfremde, nicht schutzwürdige Interessen verfolgt, hinter die die Verfolgung berechtigter Ziele zurücktritt und die sich daher als überwiegendes Motiv der Rechtsverfolgung darstellen.
Jedoch begründet  allein der Umstand, dass ein Anspruchsteller eine Vielzahl von Mitbewerbern wegen gleich gelagerter Wettbewerbsverstöße in Anspruch nimmt, noch kein Indiz für einen Rechtsmissbrauch. Dieser kommt allerdings in Fällen eines kollusiven Zusammenwirkens des Abmahnenden mit seinem Rechtsanwalt in Betracht, insbesondere wenn der Rechtsanwalt des Abmahnenden von Kostenrisiken freistellt.
Neben den Abmahnungen von Wettbewerbsverstößen gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern kommt es gelegentlich auch vor, dass ein und dieselbe Verletzungshandlung gegenüber einem Anspruchsgegner mehrfach abgemahnt wird und getrennt verfolgt wird. Solche Mehrfachabmahnungen indizieren einen Rechtsmissbrauch, wenn dem Anspruchsteller schonendere Mittel zur Durchsetzung seiner Rechte zur Verfügung stehen.
Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs kann auch dann nahe liegen, wenn der Anspruchsteller die Vorteile des „fliegenden Gerichtstandes“ nutzt. Die Annahme ist gerechtfertigt, wenn der Anspruchsteller nach Verweigerung der Unterwerfung regelmäßig nicht dasjenige Gericht auswählt, das für ihn am vorteilhaftesten ist, sondern dasjenige, das für den jeweiligen Gegner am schwierigsten zu erreichen ist. Grundsätzlich ist es zwar zulässig, den „fliegenden Gerichtsstand zu nutzen, die Grenze zum Missbrauch ist jedoch dann überschritten, wenn der Anspruchsteller den „fliegenden Gerichtsstand“ für sich nutzt, um seine Ansprüche jeweils vor demjenigen Gericht zu verfolgen, das für den jeweiligen Anspruchsgegner am weitesten entfernt liegt.

Der vollständige Beitrag „Grenzen des Rechtsmissbrauchs bei Abmahnungen mit Internetbezug – Aktuelle Rechtsprechung“  von Rechtsanwalt Dr. Matthias Wenn ist im Rahmen der Onlinepublikation „AnwaltZertifikatOnline“ der juris GmbH erschienen (jurisAnwZert ITR 8/2008). Alle  relevanten Entwicklungen im IT-Recht werden kompakt, praxisbezogen aufbereitet und sind alle 14 Tage als Pushdienst abrufbar. Mehr Informationen und Leseproben unter juris

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