AllgemeinInternetrechtUrheberrecht

ACTA auf dem Prüfstand

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist seit langem heftiger Kritik ausgesetzt, insbesondere aus der Netzgemeinde. Das liegt nicht zuletzt daran, dass das völkerrechtliche Abkommen, welches internationale Standards im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie setzen soll, in einem jahrelangen Procedere geheim verhandelt wurde. Neben den Forderungen nach mehr Offenheit und Partizipation der Zivilgesellschaft fürchten viele Gegner auch materielle Auswirkungen auf das deutsche Recht, die das derzeitige System der Immaterialgüterrechte noch weiter zu Gunsten der Rechtsinhaber zementieren, ohne ausreichende Berücksichtigung widerstreitender Nutzer- und Allgemeinwohlinteressen.

Prof. Dr. Heckmann setzt sich in einem aktuellen Beitrag für die Legal Tribune Online mit den Bedenken gegen das Abkommen auseinander und plädiert für eine neue Kultur der Verantwortung im gesellschaftspolitischen Dialog. Neben dem Staat sollten sich auch die Netzaktivisten ihres gesteigerten Einflusses auf den öffentlichen Diskurs bewusst sein. Dann mag es auch besser gelingen, berechtigte Bedenken von unzutreffenden Behauptungen abzugrenzen, was zugleich der durchaus zielführenden Frage mehr Raum gibt, ob ACTA nicht vielleicht doch mit seiner einseitigen Betonung auf die bestehenden Schutzrechte nicht nur als Problem eines intransparenten Rechtssetzungsprozesses daherkommt.

Wachsamkeit ist geboten: Änderungen im deutschen Recht hin zu einem angemesseneren Interessenausgleich im digitalen Zeitalter dürfen nicht zusätzlich erschwert werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*