AllgemeinInternetrecht

AG Wolgast – Beurteilung negativer Hotelbewertungen im Internet

Nach Umfrage des Focus verschaffen sich 77 % der deutschen Internetnutzer vor dem Kauf eines Produkts einen Überblick im Internet über den durchschnittlich zu zahlenden Preis. Die touristisch ausgerichteten Angebote sind mittlerweile weit verbreitet und werden als schnelles und übersichtliches Mittel geschätzt, um an möglichst viele Detailinformationen zu einem Urlaubsort, zu Restaurants, Bars und Hotels zu kommen.

Probleme kommen hingegen auf, wenn die Detailinformationen nicht mit denen übereinstimmen, die der Inhaber des touristischen Angebots über sich und seinen Betrieb im Internet lesen möchte. In der Entscheidung des AG Wolgast (Urt. v. 5.12.2008 – 1 C 507) kommentierte der Beklagte nach einem Hotelbesuch im Etablissement der Kläger diesen wie folgt: „maximal 3 Sterne-Hotel; alles andere im Hotel, was wir bewerten können durch unsere Nutzung, entsprach überwiegend getünchter Nostalgie, gepaart mit unternehmerischer Arroganz.“

Die Kläger beantragten die Unterlassung solcher Beiträge, die sie als Schmähkritik bewerteten sowie die Löschung des Beitrags von der Bewertungsplattform. Wie das Gericht über die Anträge entschieden hat beziehungsweise wie dieses Urteil in die bisherige Rechtsprechung einzuordnen ist, können Sie in jurisPR-ITR 9/2009, Anm. 4, Roggenkamp nachvollziehen.

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