BGH: Keine Verpflichtung zur Herausgabe von Nutzerdaten für YouTube
Veröffentlicht amVideoplattformen wie Amazon Prime, Sky oder Netflix gibt es heutzutage zuhauf. Allerdings gibt es auch viele Anbieter, die sich in einer Grauzone der Legalität aufhalten oder die ihren Nutzern erlauben, Content mit einer unzulänglichen Prüfung hochzuladen und zu verbreiten. 2013 und 2014 haben Nutzer der Videoplattform YouTube die Filme „Scary Movie 5“ und „Parker“ eingestellt.[1] […]