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BGH: Lehrerbewertungen auf spickmich.de sind erlaubt

Soeben hat der BGH entschieden, dass die Bewertung von Lehrern im Internet nicht gegen deren Persönlichkeitsrecht verstößt. Damit dürfen Schüler auf spickmich.de weiterhin Noten für Lehrer vergeben. Der BGH folgte der Einschätzung der Vorinstanzen, wonach nicht die Privat- sondern lediglich die Sozialsphäre der Lehrer durch die Online-Bewertungen betroffen werde. Das Bewertungsportal falle zudem in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, denn die Benotung des Verhaltens und des Auftretens der Klägerin könnte weder als Diffamierung oder Beleidigung, noch als Schmähkritik aufgefasst werden. Entgegen seiner Ankündigung betonte das Gericht jedoch, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handele, die nicht grundsätzlich auf Bewertungsportale im Internet übertragen werden könne.

Mehr dazu finden Sie unter:

http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,631708,00.html

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