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Bundeskartellamt vs. Facebook- erneut staatliche Maßnahmen gegen den Internet-Giganten

Das Bundeskartellamt verdächtigt Facebook, seine möglicherweise marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen und hat gegen Facebook wegen des Anfangsverdachts, dass die Nutzungsbedingungen des Konzerns Datenschutzrecht verletzen, eingeleitet.
Das Bundeskartellamt Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Facebook erhebt von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten aus verschiedensten Quellen. Durch die Bildung von Nutzerprofilen ermöglicht das Unternehmen Werbekunden ein zielgenaues Werben.
Mit der Einleitung des Verfahrens kommt das Bundeskartellamt den Datenschutzbehörden zu Hilfe, die nach geltender Rspr. nicht für Facebook zuständig sind. Zudem sind kartellrechtliche Strafen im Vergleich zu den im BDSG verankerten Sanktionen das wesentlich schärfere Schwert: Während gem. § 43 III BDSG eine Strafe von bis zu 300.000 € vorgesehen ist, können Kartellverstöße ggf. weitaus teurer werden. Hier dürfen Gerichte eine Höchststrafe von 10% des weltweiten Umsatzes des vergangenen Jahres verhängen. Dies wären also im Falle von Facebook bis zu 1,8 Milliarden Dollar.

Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt erläuterte, dass marktbeherrschende Unternehmen besonderen Pflichten unterlägen. Dazu gehöre auch, angemessene Vertragsbedingungen anzuwenden, sofern diese marktrelevant sind. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook hätten die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb müsse auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden, so Mundt.
Um Facebook nutzen zu können müssen die vom Unternehmen vorgeschriebenen Bedingungen akzeptiert werden. Diese Einwilligung nutzt Facebook als Rechtsgrundlage für die Nutzung seiner Benutzerdaten. Gem. § 4a I BDSG ist jedoch nur eine informierte Einwilligung gültig. Voraussetzung für die Gültigkeit der Einwilligung ist eine ausführliche und verständliche Information darüber, welche Daten von erhoben werden und was mit den Daten geschieht oder möglicherweise passieren kann.
Neben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbV), begrüßt auch Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht das Vorgehen des Kartellamts: „Ich finde es sehr positiv, dass jetzt dieses Verfahren stattfindet. Es spricht manches dafür, dass ein Unternehmen wie Facebook eine marktbeherrschende Stellung hat. Es ist gut, dass die zuständige Behörde prüft, ob diese Stellung ausgenutzt wird.“
Über eine Sprecherin ließ Facebook dazu verlautbaren, dass der Konzern davon überzeugt sein Recht zu befolgen und eine aktive Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt zur Beantwortung von dessen Fragen anstrebe.
http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2016/02_03_2016_Facebook.html?nn=3591286
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundeskartellamt-gegen-facebook-kampf-um-die-daten-a-1080257.html
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/internet-konzern-kartellamt-kommt-datenschuetzern-gegen-facebook-zu-hilfe-1.2888395

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