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Bundesverfassungsgericht urteilt über umstrittene Anti-Terror-Datei

Im großen Ganzen ist die Datensammlung über potentielle islamistische Terroristen strukturell verfassungsgemäß. Die Richter beanstandeten jedoch, dass die Ausgestaltung in Teilen verfassungswidrig sei und forderten Nachbesserungen. Bis 2014, so das Bundesverfassungsgericht sollen vonseiten der Politik Verbesserungen vorgenommen werden. Die umstrittene Anti-Terror-Datei vereint die Ermittlungsergebnisse von 38 deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über terrorverdächtige Islamisten und deren Umfeld. Sie wurde als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 ins Leben gerufen. Aufgrund des Trennungsgebots von Polizeibehörden und Geheimdiensten war die Verfassungsmäßigkeit seit ihrer Einführung höchst umstritten. Des Weiteren war es fraglich, ob bei der Erfassung der Zielgruppe gründlich genug differenziert wurde. Dies gilt besonders für die Kontaktpersonen, die unter Umständen nichts von den islamistischen Bestrebungen ihrer Bekannten wissen.

Im Moment besteht die Anti-Terror-Datei aus etwa 17000 Datensätzen, wobei 80 Prozent der Verdächtigen nach Angaben des Innenministeriums nicht in Deutschland, sondern im Ausland fundamentalistisch-islamischer Gruppen angehören.

Die Anti-Terror-Datei diente zudem als Vorbild für die Rechtsextremismus-Datei, die Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich im Herbst 2012 als Konsequenz aus der Neonazi-Mordserie einrichtete. -> http://www.for-net.info/das-neue-extremismus-und-terrorismusabwehrzentrum-getz-meilenstein-im-kampf-gegen-den-terrorismus-oder-verfassungswidrig-vorgehende-einrichtung/

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) reagierte erleichtert auf das Urteil: „Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sein können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist”, sagte Friedrich in Berlin. Die von Karlsruhe geforderten Nachbesserungen würden sorgfältig geprüft und umgesetzt.

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt stellte fest:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass der Staat sich nicht künstlich dumm und unwissend machen muss, sondern rechtmäßig erlangte Informationen auch verknüpfen und im Kampf gegen die Feinde unseres freiheitlichen Staatswesens nutzen darf.“ (http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=1267&lang=1&client=1)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-richter-billigen-anti-terror-datei-a-896175.html

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