Allgemein

Bürgerportalgesetz – jetzt online mitmachen

Erstmals auf Bundesebene kann ein Gesetzesentwurf von den Bürgern im Vorfeld kommentiert werden. Auf der Website www.e-konsultation.de (vom 20.11. bis 12.12.2008) können sich die Bürger über den Ref-Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von  Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften, sog. Bürgerportalgesetz informieren und ihre Meinung dazu (unter einem Pseudonym) äußern.

Mit dem Bürgerportalgesetz will das BMI die E-Mail so verbindlich und vertraulich wie die Papierpost machen. Die Bürgerbeteiligung wurde vom Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, Dr. Hans Bernhard Beus, im Rahmen des IT-Gipfels eröffnet.

Nach Ende des Online-Konsultationsverfahrens wird unmittelbar eine Auswertung der Ergebnisse erfolgen, um die Ergebnisse für das Gesetzgebungsverfahren bereitzustellen.

Das Bürgerportalgesetz soll einen Rechtsrahmen für die verbindliche E-Mail-Kommunikation via De-Mail (ReH..Mo berichtete ausführlich) abstecken. Martin Schallbruch, IT-Direktor im Bundesministerium des Innern, betont, dass es dabei insbesondere um die die Schaffung eines sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikationsraum mit Netz geht.

Jeder interessierte Nutzer erhalte auf freiwilliger Basis von einem privaten, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten und akkreditierten Provider eine besondere E-Mail-Adresse, die sich aus einer seiner bisherigen Anschriften für elektronische Post und dem Namensbestandteil „de-mail“ zusammensetzt. (so Schallbruch)

Voraussetzung dazu ist, dass sich der De-Mail Nutzer einmalig im Wege des Postident Verfahrens oder mit dem elektronischen Personalausweis registriert.

Über das Bürgerportal wird bis zur Sommerpause 2009 entschieden werden und wahrscheinlich Anfang 2010 in Kraft treten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*