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BVerfG überprüft Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, das Telefon- und Internetanbietern aufgibt, alle Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern. Unter den fast 35.000 Beschwerdeführern befindet sich auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die an der mündlichen Verhandlung jedoch nicht teilnimmt. Einen Teilerfolg konnten die Beschwerdeführer bereits im vergangenen Jahr erzielen, als das BVerfG eine einstweilige Anordnung erließ, derzufolge auf die gespeicherten Daten nur bei Vorliegen einer dringenden Gefahr für Leib und Leben, für den Bestand der Bundesrepublik oder eines Bundeslandes zugegriffen werden darf. BKA-Chef Jörg Ziercke verteidigt die Vorratsdatenspeicherung: Die Verbindungsdaten seien nötig, um Terrorismus und organisierte Kriminalität nachhaltig bekämpfen zu können. Die endgültige Entscheidung des BVerfG wird im Februar oder März des kommenden Jahres erwartet.

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