Offenes WLAN: EuGH-Anwalt spricht sich gegen Störerhaftung des Anbieters aus
Veröffentlicht amLaut eines Gutachtens des Generalanwalts Maciej Szpunar des Europäischen Gerichtshofs vom Mittwoch, den 16. März 2016, haften Personen, die als Nebentätigkeit zu ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit ein WLAN-Netz anbieten, nur beschränkt. Es handle sich dabei um Anbieter im Sinne der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (1) , nach der die Haftung beschränkt ist, wenn der Anbieter […]