BVerfG: BKA- Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig
Veröffentlicht amMit Urteil vom 20.04.2016 (Az. 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) hat das BVerfG entscheiden, dass die Ermächtigung des BKA zum Einsatz heimlicher Überwachungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr vor internationalem Terrorismus zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist, die derzeitige Ausgestaltung der Befugnisse jedoch in Teilen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widersprechen.