AllgemeinInternetrecht

Cloud „made in Germany“ als Vertrauensgarant

„Cloud Computing“ ist als Buzzword der IT-Branche in aller Munde. Anders als beim herkömmlichen IT-Outsourcing basiert Cloud Computing auf der Auslagerung von Software- und Hardwarefunktionen in weltweiten Server-Netzwerken. Diese Virtualiserungstechnologie wird bereits von großen Hosting-Providern und Plattformen wie bspw. Google Docs genutzt. Dabei lässt sich oft nicht einmal mehr feststellen, wo sich Anwenderdaten gerade befinden. Diese Herausforderung ruft Datenschützer auf den Plan: Dürfen persönliche Daten im weltweiten Netz zirkulieren oder verhindert das Datenschutzrecht deren Verlagerung in die Wolke? In dem aktuellen Beitrag „Cloud „made in Germany“ als Vertrauensgarant„, erschienen am 15.11.2010 in der Legal Tribune Online geht Prof. Dr. Dirk Heckmann dieser Frage auf den Grund. Lösungen sieht dabei der Internetrechtsexperte weniger in der Reformbedürftigkeit des BDSG, sondern vielmehr in vertrauensbildenden Maßnahmen der Cloud-Anbieter.

Hintergrundinformationen zum Thema Cloud Computing zwischen Vertrauen und Verantwortung sind ferner hier abrufbar.