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Cloud Strategie EU-Kommission

Aus der von der EU- Kommission am 27.09.2012 veröffentlichten Strategie zum Cloud Computing in Europa, COM (2012) 529 geht klar hervor, dass auch die Kommission die klaren Vorteile des Cloud Computing, wie z.B. eine Steigerung der Effizienz bei gleichzeitigen Einsparungen von Kosten- und Resourcen – auch in der öfftl. Verwaltung- sieht und daher eine Verbreitung dieses Geschäftsmodells in allen Bereichen der Wirtschaft befürwortet und anstrebt.

Zur Verwirklichung dieses Ziels ließ die EU- Kommission eine umfangreiche Untersuchung und Befragung zum Cloud Computing durchführen. Vor allem noch vorliegende Defizite und Einstiegshürden sollten dabei aufgedeckt und beseitigt werden. Bei Mitwirkung aller Beteiligten könnte das Potenzial des Cloud Computing auch mit dem Instrument eines harmonisierten europäischen Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden. Eine Schaffung von 3, 8 Millionen Arbeitsplätzen und ein Umsatz von 45 Milliarden Euro sollen bis 2020 durchaus möglich sein.

Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass vor allem die rechtlichen Aspekte einen leichten Einstieg und Zugang zum Cloud Computing verhindern. Vor allem die Uneinheitlichkeit und Rechtszersplitterung auf dem „digitalen Binnenmarkt“ aber auch vetragsrechtliche Verwirrung und Unklarheit im Bereich des Datenschutzes – etwa der nötige Standard an Sicherheitsanforderungen – erschweren einen Einstieg in die Cloud.

Die öffentliche verwaltung soll gerade nicht in eine „Europäische[…] Super-Cloud“ outgesourct werden, vielmehr sollen Private und öffentlich zugängliche Cloud- Dienste nebeneinander in einem Wettbewerb existieren. Großen Stellenwert werden dabei Sicherheit und weitere Anforderungen der IT-Compliance einnehmen. Weiterhin strebt EU-Kommission im Rahmen der digitalen Agenda durch Klärung urheberrechtlicher Fragestellungen eine Erleichterung beim Erlangen von Lizenzen und Software an.

Mit dem Problem der Rechtszersplitterung befasste sich die EU-Kommission bereits im Rahmen des Entwurfs der Datenschutzgrundverordnung dabei wurde auch das System der Cloud ausreichend berücksichtigt. Der Entwurf schafft eine einheitliche Rechtsordnung in Europa sowie Transparenz in der Datenschutzverarbeitung und könnte somit der Rechtszersplitterung als Hindernis des Cloud Computing entgegenwirken. Bei der Anwendung der geltenden Datenschutzrichtlinie 95/46/EG kann die Stellungnahme WP 196 der Art.-29-Datenschutzgruppe als Ausgangsbasis für Gesetzgebung und als Leitlinie zur Anwendung durch nationale Behörden gesehen werden.

Im Kern sieht die EU-Kommission drei Schlüsselmaßnahmen zur weiteren Vorgehensweise vor:

1) Regelungsgewirr bei Standards (und Definitionen) müsse beendet werden

2) Es bedarf sicherer und fairer Vertragsbedingungen

3) Förderung der Innovation im öffentlichen Sektor durch eine Europäische Cloud Partnerschaft (ECP)

Insgesamt zeigt das Cloud Strategie Papier der EU-Kommission den Weg hin zur Umsetzung von Cloud Computing in der EU auf. Diese Stellungnahme wird auch von der Bayerischen Staatsregierung begrüßt, wobei die Justiz- und Verbraucherschutzministerin Merk zu bedenken gab, dass Verbraucher bei Storage-as-a-Service-Diensten besser abgesichert sein müssen.