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Der sog. Friendfinder von Facebook bleibt weiterhin unzulässig- Kein Berufungserfolg für Facebook

Vor etwa zwei Jahren standen die Parteien „der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbräucherverbände“ sowie „Facebook Ireland Limited“ vor dem LG Berlin (LG Berlin, 06.03.2012, Az.16 O 551/10). Zur Erinnerung: Gegenstand des Zivilprozesses war u.a. die Frage, ob das Versenden von Werbemails durch den sog. Freundefinder zulässig war. Der Freundefinder versendete an alle E-Mail-Kontakten des Facebook-Nutzers eine elektronische Einladung mit dem Inhalt, Facebook beizutreten. Meldet sich der Empfänger der Einladung nach einiger Zeit nicht auf Facebook an, wurde erneut eine Einladung gesendet. Diese Form der „Freundeswerbung“ wurde vom LG Berlin nach § 7 II Nr.3 UWG als unzulässig eingestuft. Überdies ist anzunehmen, dass ein Verstoß gegen § 4 I BDSG bejaht werden kann, weil die Empfänger der Einladungen keine Einwilligung zur Datenverwendung erteilt haben. Gegen dieses Urteil legte Facebook beim Kammergericht Berlin Berufung ein. Das Gericht wies die Klage ab (24.01.2014, Az 5u 42/12). Schriftliche Entscheidungsgründe liegen derweilen noch nicht vor, so die Pressemitteilung der Berliner Zivilgerichte.

 

http://www.kostenlose-urteile.de/KG-Berlin_5-U-4212_Freundefinder-und-Geschaeftsbedingungen-von-Facebook-verstossen-gegen-Verbraucherrechte.news17570.htm

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20140124.1410.393802.html

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kg-berlin-urteil-5-u-42-12-facebook-freundefinder-berufung-erfolglos/

http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140100229&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

http://www.rechtzweinull.de/archives/199-Urteil-des-LG-Berlin-Facebook-Nutzungsbedingungen-und-Datenschutzerklaerung-teilweise-rechtswidrig.html

http://www.internet-law.de/2014/01/kammergericht-bestaetigt-urteil-des-lg-berlin-facebook-verstoesst-gegen-deutsches-recht.html

 

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