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„E-Government ist Pflicht“ – aber bitte einheitlich!

Behördengänge werden von Unternehmen vorzugsweise online erledigt. Das E-Government Angebot ist reichhaltig und vielfältig. Das genau ist gerade ein Problem, wie der Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer beklagt. 56% der deutschen Unternehmen haben 2007 online Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch genommen. Im Vergleich aller 27 EU-Länder rangiert Deutschland jedoch auf Platz 21. So Scheer weiter:

Der aktuelle Stand der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wird der wirtschaftlichen und politischen Bedeutung Deutschlands nicht gerecht. Es muss der Wirtschaft leichter gemacht werden, mit den öffentlichen Stellen digital zu kommunizieren.

Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie sei E-Government nicht mehr Kür, sondern Pflicht für die Verwaltung. Diese Richtlinie muss bis Ende 2009 in Deutschland umgesetzt werden. Eine zentrale Rolle dabei nimmt der sog. Einheitliche Ansprechpartner ein, den die Richtlinie einführt. Art. 6 der Richtlinie verpflichtet die Verwaltung einen einheitlichen Ansprechpartner für alle Formalien, Verfahren wie Genehmigungen für Dienstleistungserbringer zu schaffen. Damit verknüpft ist ein einheitlicher Informationszugangsanspruch (Art. 7 der Richtlinie), der gewährleistet, dass sich Dienstleistungserbringer über die rechtlichen Anforderungen und Rechtschutzsmöglichkeiten Kenntnis verschaffen können. Dem Einheitlichen Ansprechpartner obliegt es dann, über Zuständigkeitsgrenzen hinweg, die Anliegen des Unternehmens umzusetzen.

In der Bundesrepublik Deutschland droht jedoch die Vielfalt der Umsetzungsvarianten für die Vereinfachung und Entbürokratisierung zur Falle zu werden. Einige Bundesländer planen eine Lösung auf der kommunalen Ebene, andere auf Kreisebene, wieder andere möchten die Kammern als Ansprechpartner einschalten und manche sehen sogar die Schaffung neuer Anstalten öffentlichen Rechts vor.

Föderale Vielfalt ist und bleibt sinnvoll, aber nicht, wenn gerade eine nationale einheitliche Lösung angestrebt wird. Dort wo ein Einheitlicher Ansprechpartner von der EU gefordert wird, kann Kleinstaaterei nicht sinnvoll sein, so Scheer.

Eine erfolgreiche E-Government-Anwendung aus Deutschland ist die elektronische Steuererklärung (Elster). Im Jahr 2012 startet dann elektronische Einkommensnachweis (Elena), den as Bundeskabinett Ende Juni beschlossen hat.

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