Allgemein

E-Government und Datenschutz?

Die Behörde mit der 115 anrufen? Auskunft per Email verlangen oder einen Bescheid online beantragen? All dies ist keine Zukunftsmusik mehr. Wie diese Modernisierungsmaßnahmen gestaltet werden, wird im Recht des E-Government erklärt: Häufig wird der Begriff E-Government als “Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien” zu verstehen ist, definiert. Subsumiert man den aktuellen Status quo der Verwaltungsmodernisierung unter diese Definition, sieht die die Wirklichkeit jedoch anders aus.

Derzeit prägt eine Mischform die Verwaltungslandschaft: Die konventionelle Präsenzverwaltung mit ihren Bürgerbüros und festen Sprechzeiten wird durch virtuelle Webpräsenzen, E-Mailkontakt und einzelne webbasierte Insellösungen wie z.B. der Möglichkeit der Gewerbeanmeldung online ergänzt. Diese Mischform, die die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes eines interaktiven, service- und bürgerorientierten Dienstleistungsstaates verfolgt, wird als „Blended Government“ bezeichnet.

Welche Schwierigkeiten auch Blended Government im Hinblick auf elektronische Transaktionen begegnet, also bspw. die Abwicklung eines Verwaltungsverfahrens per E-Mail, zeigt nun Michael Knopp in seinem aktuellen Beitrag auf: Anhand der EU-Dienstleistungsrichtlinie kommen verborgene Hemmnisse in der Umsetzung medienbruchfreier Verwaltungsverfahren zum Vorschein. Knopp beschreibt anschaulich und übersichtlich in seinem aktuellen Beitrag „Elektronische Transaktionen – Anforderungen des Datenschutzes bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie“ , MMR 2008, 518 (= Ausgabe August), welchen Herausforderungen E-Government gegenüber steht.

Recherechetipp: Zu den Grundlagen im Recht der elektronischen Verwaltung ist die Wiki-Plattform „VERiGO-Verifying E-Government“ sehr empfehlenswert zur Einführung und Vertiefung der Materie, sowie der Beitrag Heckmann, MMR 2006, 3, „Grundrecht auf IT-Abwehr? Freiheitsrechte als Abwehrrechte gegen aufgedrängtes E-Government“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*