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Einmal den Ausweis bitte,…

Das Königreich Saudi-Arabien möchte das Twittern im Internet nur noch für diejenigen freigeben, die sich mit ihren Ausweispapieren bei dem Dienst angemeldet haben. Erwägt wird dies vom Komitee für Kommunikation und Informationstechnologie. Saudi-Arabien gehört bereits jetzt zu einem der Länder, die das Internet stark zensieren, um vor allem vom Land als pornografisch angesehene Inhalte zu sperren. Das Twittern ist gerade unter Jugendlichen in dem arabischen Land sehr beliebt, der kleine Vogel ist inzwischen eine der pro Tag am meisten aufgerufenen Seiten.
In Deutschland klängen solche Vorhaben äußerst absurd. Allerdings wünschte sich Innenminister Friedrich 2011 auch weniger Anonymität im Internet, damit Blogger „mit offenem Visier“ argumentierten. Es geht ihm dabei besonders, um mögliche Massenmörder, wie Anders Breivik aus Norwegen, der sein Wissen über Bomben aus dem Internet bezog und dort seine radikale Thesen verbreitete. § 13 Absatz 6 schützt in Deutschland die Nutzer und gebietet es den Diensteanbietern die Nutzung auch anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen. Dieses Gebot steht vielen Strafverfolgungen für Äußerungen im Internet entgegen und erschwert es den Behörden und den Betroffenen die Verantwortlichen zu finden. Nach einer Entscheidung des OLG Dresden (vom 08.02.2012 – 4 U 1850/11) hat der Betroffene einen Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber aus §242 BGB, dagegen steht die Rechtsprechung des OLG Hamm (vom 03.08.2011 – I-3 U 196/10), das einen Auskunftsanspruch gerade aus dem Gedanken des § 13 Absatz 6 TMG ausschließt. Es entspräche der grundgesetzlichen Interessenlage seine Meinung frei äußern zu dürfen und den Nutzer zu schützen, indem er von der Angst vor Repressalien befreit würde. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung steht zu diesem Thema noch aus, weshalb abgewartet werden muss, ob ein solcher Auskunftsanspruch vor dem BGH Bestand hätte. Eine Ausweispflicht für soziale Netzwerke in Deutschland ist jedoch bei derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich, sodass die Nutzer sich in dieser Hinsicht keine Gedanken machen müssen.

– Mehr zum Thema eGovernment und weitere, spannende IT-Rechtsthemen gibt es bei unserem Symposium “Social Media als Geschäftsmodell” am 18./19. April 2013 in den Passauer Redoutensälen. http://www.for-net.info/symposium-2013/ —

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