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EuGH: Framing verstößt nicht gegen Urheberrecht

Der EuGH hat mit Beschluss vom 21.10.2014 C-348/13 entschieden, dass das Framing fremder Youtube-Videos grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt.

Nachdem das LG München die Frage, ob das „Framing“ einen Urheberrechtsverstoß i.S.d. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG (Urheberrechtsrichtlinie) darstellt, noch mit Ja, das OLG München dann mit Nein und schließlich der BGH mit Vielleicht beantwortet hatte, klärte der EuGH nun den Fall: Framing auch ohne Lizenz für die Einbindung von Videos ist erlaubt . Der EuGH stellte darauf ab, dass das bloße Einbinden fremder Inhalte noch keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Facebook- und YouTube Nutzer müssen nach dieser Entscheidung nicht mehr befürchten, für das Einbetten von Videos oder Bildern abgemahnt zu werden.

Allerdings reicht das Urteil noch weiter. Der EuGH hat seine Ausführungen nicht auf „legale“ Videos und Bilder beschränkt. Nimmt man das Urteil wörtlich, so würde auch das Teilen offensichtlich rechtswidriger Inhalte durch Framing keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Fraglich ist nun, wie deutsche Gerichte die EuGH-Vorgaben umsetzen werden.

 

http://www.sueddeutsche.de/digital/eugh-urteil-internetseiten-duerfen-youtube-videos-einbetten-1.2189636

http://www.urheberrecht.org/news/5263/

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140179

http://www.golem.de/news/europaeischer-gerichtshof-framende-links-sind-keine-urheberrechtsverletzung-1410-110062.html

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