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Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Nach Ansicht des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón widerspricht die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Grundrechte. Das geht aus einem in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten hervor. Die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte, heißt es.

Außerdem sei die vorgesehene Datenspeicherung, die bis zu zwei Jahre dauern soll, unverhältnismäßig lange. Der Gutachter empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof, die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

Der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar (Grüne), Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, sowie der Netzaktivist Markus Beckedahl sprachen sich massiv gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.

Grünen-Chef Cem Özdemir machte in Bezug auf die Europawahl im Mai deutlich: „Wir Grüne werden uns dafür einsetzen, dass diese Form der Massenspeicherung in Europa endgültig der Vergangenheit angehört.“ Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl merkte an: „Der Generalanwalt hat Nein zur jetzigen Fassung der EU-Richtlinie gesagt. Er hat nicht grundsätzlich Nein gesagt zu einer Mindestspeicherungsfrist.“

Union und SPD wollen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in der Großen Koalition wieder einführen. Im gemeinsamen Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen (…).“

Deutschland hatte die Vorratsdatenspeicherung 2010 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.   Der frühere Koalitionspartner der Union, die FDP, hatte sich jahrelang gegen die Vorratsdatenspeicherung gesperrt – allen voran die scheidende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie hatte vehement dafür plädiert, vor einer Wiedereinführung die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu der zugrundeliegenden EU-Richtlinie abzuwarten.

 

http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA131203756&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

http://www.heute.de/Gutachter-vor-EU-Gerichtshof-EuGH-Vorratsdatenspeicherung-illegal-31092556.html

http://www.welt.de/politik/ausland/article122842838/Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-EU-Recht.html

 

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